Innenhof-Nötigung in St. Gallen
Schwuler Deutscher (31) lockte Besoffenen in Sex-Falle!

Ein homosexueller Mann ist vom Kreisgericht St. Gallen verurteilt worden, weil er einen Betrunkenen in einen Innenhof gelockt und in dort sexuell genötigt hat. Er bestreitet die Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Publiziert: 16.02.2016 um 15:12 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:53 Uhr

Das Kreisgericht St. Gallen hat den 31-jährigen Deutschen wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Probezeit von vier Jahren. Dem Opfer muss er eine Genugtuung von 5000 Franken zahlen. Die Kosten des Verfahrens von rund 20'000 Franken muss der Beschuldigte bezahlen.

Die Tat ereignete sich im November 2010. Damals erstattete ein junger Mann bei der Polizei Anzeige. Er sagte aus, er sei nachts um 4 Uhr in der Innenstadt von St. Gallen alkoholisiert auf dem Nachhauseweg gewesen, als ihn ein Mann angesprochen habe. Er habe ihn gefragt, ob er ihn an eine Party mit Frauen begleite.

Stattdessen sei er von ihm in einen Innenhof gelockt worden, wo ihn der Unbekannte zu Fall gebracht habe. Er habe ihm gedroht, es passiere ihm etwas, wenn er um Hilfe rufe. Dann habe er sich sexuell an ihm vergangen. Der Mann sei ihm körperlich überlegen gewesen. Auch sei er zu stark alkoholisiert gewesen, um sich wehren zu können.

An der Gerichtsverhandlung am Kreisgericht St. Gallen vor einer Woche wehrte sich der Beschuldigte gegen die Vorwürfe. Er habe niemals einen Mann zu Sex gezwungen, beteuerte er. Ob er mit dem Privatkläger spontanen Verkehr gehabt habe, könne er nicht sagen.

Damals habe er sich mit vielen Männern verabredet, mit denen er über Internetchats oder in Szenebars Kontakt aufgenommen habe. Auch im Innenhof, den der Privatkläger als Tatort angegeben habe, habe er sich mehrmals mit Männern getroffen.

Der Staatsanwalt war von der Schuld des Beschuldigten überzeugt. Er sei einschlägig vorbestraft und sei aufgrund dieses Vorfalls von der Polizei als möglicher Täter erkannt worden. Das Opfer habe den Mann auf einem Foto wiedererkannt. Er habe kurz nach der Tat die Geschehnisse glaubhaft bei der Polizei geschildert und gesagt, der Mann habe Hochdeutsch gesprochen.

Auch DNA-Spuren seien sichergestellt worden. Der Staatsanwalt verlangte eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung und beantragte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sechs Monate seien im Gefängnis zu verbringen, der Rest mit einer Probezeit aufzuschieben.

Der Verteidiger verlangte einen vollumfänglichen Freispruch und eine Genugtuungssumme von 5000 Franken. Es gebe keine Beweise, dass es sich beim unbekannten Mann um seinen Mandanten handle. Dieser sei dem Privatkläger keineswegs körperlich überlegen. Deshalb sei es unglaubwürdig, dass sich das Opfer nicht habe wehren können. Vorstellbar sei, dass er sich wegen des Alkohols enthemmt gefühlt habe und es zu einem freiwilligen sexuellen Kontakt gekommen sei.

Der Verteidiger äusserte in seinem Plädoyer auch die Vermutung auf, der Privatkläger könnte sich im Nachhinein für den Sex mit einem Homosexuellen geschämt haben und deshalb Anzeige bei der Polizei erstattet. Sein Mandant habe aufgrund des drohenden Strafverfahrens psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen und habe nicht mehr arbeiten können.

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