Angeklagt ist der ehemalige Gemeindepräsident, weil er verbotene Pornografie mit minderjährigen Kindern und Gewalt aus dem Internet heruntergeladen und teilweise weiterverbreitet hat. Unter anderem soll der Beschuldigte einen Ordner mit einschlägigen Bildern von Mädchen im Vorschulalter weiterverschickt haben.
Verhandelt wird vor dem Kreisgericht Rheintal im abgekürzten Verfahren. Das heisst, der Einzelrichter kann die zwischen der Staatsanwaltschaft und dem geständigen Beschuldigten verhandelte Strafe zum Urteil erheben. Lehnt der Richter dies ab, kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren.
Der damalige Gemeindepräsident von Berneck, Andreas Zellweger, war im Mai 2015 verhaftet worden. Er sass rund zwei Monate lang in Untersuchungshaft. Über den Grund wurde im Rheintaler Dorf anfänglich gerätselt. Nicht einmal die übrigen Mitglieder des Gemeinderats waren informiert.
Einen Monat nach seiner Verhaftung liess der Gemeindepräsident die Öffentlichkeit über eine Kommunikationsagentur wissen, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Internetpornografie laufe. Ende März 2016 trat Zellweger zurück. (SDA)