Höchststrafe für Satanistin Andrina S.
Lebenslänglich für die Vater-Mörderin

Die junge Frau, die im Juli 2011 in Beringen SH ihren Vater getötet hatte, wurde heute in zweiter Instanz zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt.
Publiziert: 22.05.2014 um 10:41 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:09 Uhr

Die Staatsanwältin forderte gestern vor dem Schaffhauser Obergericht lebenslänglich für Vater-Mörderin Andrina S. Zudem verlangte sie eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme.

Die Tat – Andrina S. erstach im Juli 2011 ihren Vater und verletzte ihre Mutter – sei an Schrecklichkeit kaum zu überbieten. «Was ist Mord, wenn nicht dies?», fragte die Staatsanwältin. Dass der Vater sie angeblich als «dumme Kuh» bezeichnet habe, rechtfertige die Tötung nicht.

Heute folgte das Schaffhauser Obergericht dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte die junge Frau zu einer lebenslänglichen Haftstrafe. Es ordnete zudem eine stationäre therapeutische Massnahme an.

Die Staatsanwältin hatte bereits im erstinstanzlichen Prozess eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert. Das Kantonsgericht sprach die damals 22-Jährige im Dezember 2012 des Mordes und des versuchten Mordes schuldig und verhängte 18 Jahre Freiheitsentzug.

Die Verteidigung dagegen forderte, die junge Frau wegen vorsätzlicher sowie versuchter vorsätzlicher Tötung zu verurteilen.

Vor Obergericht plädierte die Verteidigung für eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Für den Fall, dass das Gericht die Tat ebenfalls als Mord einstufe, forderte die Verteidigung eine 12-jährige Freiheitsstrafe.

Andrina S., die sich im Internet als Satanistin ausgab, zeigte im Berufungsprozess kaum Reue. «Ich finde nicht gut, dass es soweit hat kommen müssen.» Aber die Tat an sich bedauere sie nicht. «Der einzige Ausweg wäre Selbstmord gewesen», sagte sie. (SDA/snx/noo)

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