Er kennt den Rhein wie seine Westentasche – und kein Pardon! Urs Hauschildt (57) ist seit 27 Jahren Wasserpolizist in Schaffhausen. Jetzt macht ihn ein Beitrag des Regio-TV-Senders Tele Top berühmt. Dort zu sehen: zwei Paddler, die mehr schlecht als recht auf eine Wiffe im Rhein zusteuern und schliesslich in den Holzmast krachen. Hauschildt kann es nicht fassen und ruft dem Duo nach: «Bitzli Hirn ischalte wär scho no öppis!»
Dass er dank der Ansage nun Kultstatus erlangt hat, ist dem Wasserpolizisten nicht bewusst: «Das überrascht mich schon. Ich habe noch keine Autogramm-Anfragen bekommen. Aber aus dem privaten und dem Geschäftsumfeld bekam ich gute Reaktionen. Die Leute begrüssen, dass ich Klartext rede.»
Am Unfallort kamen die Paddler in die Quere
Hauschildt erklärt seinen Wut-Auftritt: «Wir wurden zu einem Kajak-Unfall gerufen.» Eine Frau hatte sich dabei verletzt. «Wir standen mit unserem Schiff an der Kollisionsstelle. Mit Blaulicht.» Dann kamen die besagten Paddler vorbei: «Und fuhren direkt auf uns zu.»
Die Lage wird ernst. Bei der Kollision mit der Wiffe fällt eine Person ins Wasser. Die andere kann sich gerade so auf dem Brett halten. Hauschildt dazu: «Ich musste Luft holen und nach den richtigen Worten suchen. Und dann kam halt die Reaktion mit dem ‹Hirn einschalten›. Zu den Worten stehe ich auch.»
Eine echte Ausnahmesituation
Das Ganze sei aber eine Ausnahmesituation gewesen: «Wir haben sonst einen guten Ton und gute Umgangsformen auf dem Wasser. Die Leute geniessen es und wir geben Tipps und Tricks.» Aber: «Manchmal braucht es halt in gewissen Situationen eine direkte Art und Weise, um etwas zum Ausdruck zu bringen.»
Komplett eskaliert sei die Situation mit einem Böötler oder Paddler aber nie, so der Polizist. «Das hier ist kein Kriegsschauplatz, sondern eine Freizeitoase. Ich wurde noch nie angepöbelt oder angegangen.»
Schlimme Erinnerungen an Tod von Brüderpaar
Schlimmes hat der erfahrene Polizist in seiner Karriere aber trotzdem erlebt: «Vor rund 20 Jahren ertranken in Wagenhausen zwei Brüder. Sie waren 14 und 16 Jahre alt und bei den Grosseltern zu Besuch.» Die Buben ertranken beim Rheinbaden. «Wir fanden sie relativ schnell. Und bargen die beiden Jungs.» Der eine sei vor Ort verstorben, der andere später im Spital. «Das nagt dann an einem. Und man denkt immer wieder daran, wenn man an der entsprechenden Stelle vorbeifährt.»
Doch auch schöne Episoden bleiben dem Rhein-Sheriff in Erinnerung: «Kinder winken dir zu. Oder auch wenn wir Schwimmnudeln verteilen, haben die Kleinen dann eine Riesenfreude. Und das bereitet auch uns Polizisten Freude.»
Der Raum wird knapper
Dennoch: Wenig Freude machen Hauschildt die Unfälle im Rhein. Es werden leider immer mehr, der Raum wird immer enger: «Wir hatten früher weniger Unfälle. Die Böötler-Massen sind ein Problem, das hat schon massiv zugenommen.»
Hauschildt sagt aber auch, dass die Leute das Bööteln und Paddeln auf dem Rhein ruhig weiter geniessen sollen: «Es ist und bleibt ja ein Freizeitraum – einfach mal Hirn einschalten und die Eigenverantwortung wahrnehmen. Dann kommen auch alle aneinander vorbei!»
Auf Gummibooten muss der Name des Besitzers angeschrieben sein. Wird ein führerloses Boot gefunden, kann die Polizei so besser klären, ob wirklich jemand vermisst wird.
Auf Flüssen muss für jede Person im Boot ein Rettungsmittel, etwa eine Weste, vorhanden sein. Aufblasbare Tiere oder andere Schwimmhilfen gelten nicht!
Achtung bei Alkohol! Zwar gilt auf Gummibooten unter vier Metern, Strandbooten mit nur einer Luftkammer und Paddelbooten keine Promillegrenze mehr. Doch: «Die Anforderung, dass nur fahrtüchtige Personen ein Boot steuern dürfen, ist aber weiterhin in Kraft und wird bei Bedarf individuell beurteilt», schreibt das Bundesamt für Verkehr ganz nüchtern.
Kursschiffe, Güterschiffe, Schiffe der Berufsfischer und Segelschiffe haben Vortritt. Um sie sollte man einen grossen Bogen machen und bedenken, dass grosse Schiffe nur schwer ausweichen können und einen sehr langen Bremsweg haben.
Vor der Abfahrt informieren, wo es schwierige Stellen im Gewässer gibt, etwa wo man vor einem Wehr an Land gehen muss. Dazu gilt: Gummiboote nie aneinanderbinden. Und Kinder nie am Boot festbinden! Michael Sahli
Auf Gummibooten muss der Name des Besitzers angeschrieben sein. Wird ein führerloses Boot gefunden, kann die Polizei so besser klären, ob wirklich jemand vermisst wird.
Auf Flüssen muss für jede Person im Boot ein Rettungsmittel, etwa eine Weste, vorhanden sein. Aufblasbare Tiere oder andere Schwimmhilfen gelten nicht!
Achtung bei Alkohol! Zwar gilt auf Gummibooten unter vier Metern, Strandbooten mit nur einer Luftkammer und Paddelbooten keine Promillegrenze mehr. Doch: «Die Anforderung, dass nur fahrtüchtige Personen ein Boot steuern dürfen, ist aber weiterhin in Kraft und wird bei Bedarf individuell beurteilt», schreibt das Bundesamt für Verkehr ganz nüchtern.
Kursschiffe, Güterschiffe, Schiffe der Berufsfischer und Segelschiffe haben Vortritt. Um sie sollte man einen grossen Bogen machen und bedenken, dass grosse Schiffe nur schwer ausweichen können und einen sehr langen Bremsweg haben.
Vor der Abfahrt informieren, wo es schwierige Stellen im Gewässer gibt, etwa wo man vor einem Wehr an Land gehen muss. Dazu gilt: Gummiboote nie aneinanderbinden. Und Kinder nie am Boot festbinden! Michael Sahli