Barbara Lock (28) aus Elgg ZH kocht vor Wut, wenn sie an den 12. August zurückdenkt. An diesem Tag musste sie die elf Monate alte Hündin Dimora einschläfern lassen. «Das Thurgauer Veterinäramt hat uns dazu gezwungen», sagt die angehende Tierpsychologin.
Was war geschehen? Seit 1. Januar 2009 gilt im Thurgau ein neues Hundegesetz. 14 Rassen gelten als Kampfhunde. Sie dürfen nur mit Bewilligung gehalten werden, so auch der Cane Corso.
Dimora war einer – im Kanton Zürich kein Problem. Der Hund steht hier nicht auf der Liste. «Ich habe Dimora Anfang August aufgenommen», erzählt Barbara Lock. «Beim ursprünglichen Besitzer riss sie einmal aus und knurrte Leute an. Gebissen hat sie nicht.» Dieser Vorfall ist im Kanton Solothurn polizeilich vermerkt. «Bei mir sollte sie ein neues Zuhause finden. Leider verstanden sich mein Rottweiler-Welpe und die Junghündin nicht», erzählt Lock. Um die gestressten Hunde zu beruhigen, übergibt sie Dimora für ein paar Tage als Feriengast einer Freundin in Romanshorn TG. «Sie kennt sich mit Hunden gut aus und hält selber drei. Gemeinsam wollten wir eine Lösung finden.» Das war am 11. August.
Dann ging alles ganz schnell. «Am nächsten Morgen stand der Tierschutz vor der Tür. Nachbarn hatten einen neuen Kampfhund gemeldet.» Die Frauen suchen Hilfe beim Veterinäramt. «Wir wollten wissen, was wir tun sollten», so Barbara Lock. Was die junge Frau dann am Telefon hört, findet sie noch heute unglaublich. «Der Amtstierarzt sagte: Bis heute Abend ist der Hund raus aus dem Kanton, sonst muss er eingeschläfert werden.»
Mit nach Zürich kann Lock den Hund nicht nehmen. Verzweifelt versucht sie ein Plätzchen zu finden: «Wir fragten Tierheime an, die waren aber schon voll.» Als der Amtstierarzt auch noch droht, die drei anderen Hunde zu beschlagnahmen, geben die Frauen nach. «Wir brachten Dimora zur Tierärztin.»
Sie heisst Claudia Loretz (34) und erinnert sich gut an den Fall. «Der junge Hund wirkte freundlich, nicht bösartig.» Eine Stunde lang suchen sie und Barbara Lock in der Tierarztpraxis nach einer Lösung. Doch: «Wir sind ausführendes Organ, leider musste ich der harten Weisung des Amtes Folge leisten», sagt die Ärztin.
Die Weisung gab Amtstierarzt Ulrich Weideli. Gegenüber SonntagsBlick wollte er sich zunächst nicht äussern. Um dann eine eigenartige Erklärung zu liefern: «Die Weisung habe ich nie gegeben. Die Halterin wollte den Hund einschläfern lassen.» Barbara Lock findet diese Aussage eine Frechheit. Auch Reinhold Zepf (72), Präsident des Thurgauischen Tierschutzverbandes, schüttelt den Kopf. «Dieser Fall muss untersucht werden. Eigentlich hätte der Hund mit Maulkorb und Leinenzwang problemlos zehn Tage im Thurgau bleiben können.»