Foto: Kantonspolizei St. Gallen

Hans K. (61) aus Degersheim SG ist doch kein internationaler Waffenschieber
Justiz schoss mit Kanonen auf diesen Vogel

Hans K. wurde einem grenzübergreifenden Waffenhändlerring zugerechnet. Nach Abschluss der Ermittlungen ist aber klar: Der St. Galler ist höchstens ein Sammler auf Irrwegen.
Publiziert: 21.05.2019 um 23:40 Uhr
1/8
Die Sammlung des Hans K.: Unter den 280 bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Waffen befindet sich auch schweres Geschütz. Unter anderem auch eine MP5, eine UZI und weitere Maschinenpistolen und Gewehre.
Foto: Kantonspolizei St. Gallen
Marco Latzer

Vor 18 Monaten machte Hans K.* (62) schweizweit Schlagzeilen: Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des selbständigen Heizungssanitärs in Degersheim SG konnte die Polizei 280 Waffen, über 100'000 Schuss Munition und 1,3 Millionen Franken sicherstellen (BLICK berichtete). Der Tipp sei von österreichischen Ermittlern gekommen, teilte die Kantonspolizei St. Gallen damals mit.

Im März 2018 doppelten die Ösi-Behörden an einer Pressekonferenz nochmals nach: Sie verkündeten, dass sie Hans K. gar einem internationalen Waffenhändlerring zurechnen, der auch in Frankreich und Deutschland aktiv gewesen sei.

Vorwürfe sind implodiert

«Toggenburger Waffenhändler war Hauptlieferant», titelt darauf «20 Minuten» mit Verweis auf das Vorarlberger Landesamt für Verfassungsschutz. Doch: Mittlerweile ist der Fall regelrecht implodiert. «Die Vorwürfe gegen mich haben sich in Luft aufgelöst», sagte Hans K. gestern zu BLICK. Auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft St. Gallen gibt ihm recht. Die Justiz wirft dem einst dicken Fisch nach Abschluss der Ermittlungen neu nur noch Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie Übertretungen und Vergehen gegen das Waffengesetz vor.

Observiert, abgehört, gefilzt – alles ohne Erfolg

Das geforderte Strafmass: zwei Jahre auf Bewährung. K. konnte nämlich trotz Polizei-Beschattung, abgehörten Telefonen und GPS-Trackern nicht nachgewiesen werden, dass er sein Arsenal illegal angelegt hat. 

Der noch übrig gebliebene Vorwurf, fünf Feuerwaffen ohne Papiere an einen Interessenten verkauft zu haben, wird von K. bestritten. Sein Anwalt Eugen Koller stellt klar: «Mein Mandant hat diesem Mann nur eine Kleinpistole, einen sogenannten Kaninchentöter, verkauft.»

Es geht nur noch um Bagatellen

Unbestritten sei hingegen, dass K. seiner Aufbewahrungspflicht nicht nachgekommen sei. Dies, weil er für Maschinenpistolen, Sturmgewehre und Schalldämpfer keine Ausnahmebewilligung eingeholt hat und seine Söhne jederzeit auf die Sammlung hätten zugreifen können.

«Einen grossen Teil der Sammlung habe ich von meinem Vater geerbt, doch das wollte mir einfach niemand glauben», erklärt K. gestern. Weitere Waffen seien dann halt im Laufe der Jahre dazugekommen

Im September muss sich Hans K. vor dem Kreisgericht Wil verantworten. Sein Ziel dann: «Ich will, dass sie mir meine Waffen und mein beschlagnahmtes Geld wieder zurückgeben!» 

*Name d. Red. bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?