Darum gehts
- Jungwölfe dürfen bis Januar 2026 reguliert werden
- Abschüsse erfolgen nahe Nutztieren und Siedlungen, nicht in Rückzugsorten
- Zwei Drittel der Wolfsrudel-Nachwuchs können geschossen werden
Mit der Abschussverfügung darf der nachgewiesene Nachwuchs der beiden Rudel um zwei Drittel reguliert werden. Dadurch sollen künftige Schäden an Nutztieren verhindert werden.
Die Jungwölfe dürfen gemäss Mitteilung bis am 31. Januar 2026 geschossen werden, wobei die Abschüsse ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete und ab dem 21. Dezember auch ausserhalb der Wildruhezonen erfolgen müssten.
Die Abschüsse seien in der Nähe von Nutztieren, Siedlungen oder ständig bewohnten Gebäuden vorzunehmen. Sie sollen nicht an den Rückzugsorten der Wölfe stattfinden.
Nebst der kantonalen Wildhut können sich Glarner Jägerinnen und Jäger erstmals während der Hochwildjagd und der Rehjagd im Herbst bei den Abschüssen beteiligen, sofern sie die entsprechende Schulung besucht haben.