Das Bezirksgericht Kreuzlingen TG hat am Mittwoch einen Mann (62) wegen Mordes zu einer lebenslängliche Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete es Verwahrung an. Der Mann hatte am 14. Mai 2016 in Tägerwilen TG seine langjährige Geliebte (38) erschlagen (BLICK berichtete).
Schon drei Tage nach der Tat war der Deutsche festgenommen worden. Zu Beginn der Untersuchungen gestand er die Tat und schilderte deren Hergang. Später nahm er sein Geständnis zurück. Sein Verteidiger hatte denn auch auf Freispruch plädiert. Das Urteil des Bezirksgerichts entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht musste sich nach dem Widerruf des Urteils einzig auf Indizien stützen. Diese liessen nach Meinung der Richterinnen und Richter keinen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten. Er hatte unter anderem im Internet, im Mobiltelefonnetz, mit Kreditkarten und auf Videoüberwachungen Spuren hinterlassen. (SDA)