Freispruch nach tödlichem Unfall
Gleitschirm-Fluglehrer ist nicht am Unfall schuld

Das Kreisgericht See-Gaster hat einen Gleitschirm-Fluglehrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Mitte 2013 war eine 33-jährige Frau bei einem Schulungsflug unter seiner Aufsicht bei Schänis SG tödlich verunglückt.
Publiziert: 24.06.2016 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 11:25 Uhr
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Die Vorwürfe an den Fluglehrer (36) waren happig: Er soll schuld sein am Tod einer 33-jährigen Frau (BLICK berichtete). Am Mittwoch stand der Mann in Uznach SG vor dem Kreisgericht. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Fluglehrer nicht für den tödlichen Unfall verantwortlich war und sprach ihn frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Fluglehrer in Funkkontakt

Zum verhängnisvollen Unfall war es im Juli 2013 in Schänis im Linthgebiet gekommen. Die damals 33-jährige Frau übte mit dem Gleitschirm in der Luft verschiedene Manöver. Dabei folgte sie den Anweisungen des Fluglehrers am Boden, mit dem sie per Funk in Kontakt war.

Bei einem sogenannten Wingover klappte eine Seite des Gleitschirms der Pilotin ein, und sie begann sich in der Luft spiralförmig immer schneller zu drehen. Der Fluglehrer wies die Frau zuerst an, ein Gegenmanöver auszuführen; danach forderte er sie auf, den Notfallschirm auszulösen.

Die Pilotin reagierte aber nicht auf die Anweisungen. Ob sie vor Panik wie gelähmt war, die Kommandos nicht hörte oder ob das Rettungssystem aus anderen Gründen nicht funktionierte, liess sich später nicht mehr nachvollziehen. Die Gleitschirmfliegerin stürzte aus rund 180 Metern Höhe ab und kam ums Leben.

Staatsanwalt forderte bedingte Geldstrafe

Im Prozess warf die Staatsanwaltschaft dem Ausbildner fahrlässige Tötung vor und forderte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 70 Franken.

Laut dem Anwalt der Angehörigen hatte der Fluglehrer nicht alles unternommen, um ein Unglück zu vermeiden. Unter anderem sei die Frau zu wenig auf die Gefahren der verlangten Flugmanöver aufmerksam gemacht worden. Generell habe bei der Ausbildung ein systematischer Aufbau gefehlt. Das Risiko wäre vermeidbar gewesen.

Der Verteidiger des Fluglehrers argumentierte, die Gleitschirmpilotin habe über eine britische Lizenz verfügt. In den vier Jahren vor dem Unfall habe sie über 90 Flüge absolviert. Das Manöver, das ihr zum Verhängnis wurde, habe sie zuvor mehrfach gemeistert.

Sie sei keine Anfängerin gewesen, sondern habe den Kurs in Schänis zur Umschulung auf die Schweizer Lizenz besucht. Der Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch für den Fluglehrer. Dem folgte das Kreisgericht jetzt. Die Verfahrenskosten und die Anwaltskosten des Fluglehrers - total rund 60'000 Franken - trägt der Staat. (SDA/stj)

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