Freispruch im Wiler Furien-Prozess
Irem Z. (19) handelte aus Notwehr

Zickenkrieg ad extremis: Nach einer Schlägerei müssen sich drei junge Frauen in Wil wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Vor Gericht gibts je eine Freiheits- und Geldstrafe sowie einen Freispruch.
Publiziert: 19.02.2015 um 10:18 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2018 um 22:10 Uhr
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Auf dem Parkplatz beim Bahnhof Wil SG gingen die Mädchen aufeinander los.
Foto: Toini Lindroos

Blaue Flecken, kaputte Zähne, Platzwunden: Vier Teenie-Furien verabredeten sich 2013 zu einer Schlägerei am Bahnhof Wil SG. Im Gepäck ein Baseballschläger und Pfefferspray.

Heute hatten drei von ihnen wieder ein Date: vor dem Kreisgericht in Wil! Ihnen wird versuchte Körperverletzung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.

Als erstes stand Irem Z. vor dem Richter. Die 19-Jährige musste sich wegen versuchter einfacher Körperverletzung verantworten. Zur Prügelei am Bahnhof nahm sie einen Pfefferspray mit. «Sheyna lief mit einem Baseballschläger auf mich zu. Sie schlug schon zu, bevor ich lossprayte. Ich wollte sie nicht verletzten», sagt Irem heute vor Gericht.

Das sind die Urteile

Ihr Verteidiger verlangte für sie einen Freispruch, die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen und eine Busse von 200 Franken. Durchgesetzt hat sich die Verteidigung: Weil die 19-Jährige aus Notwehr handelte, wird sie freigesprochen.

Sheyna V. (20), die Frau mit dem Baseballschläger und die Hauptangeklagte im Furien-Prozess, ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Gefordert wurde eine Geldstrafe, heute vor Gericht bekommen hat sie eine Freiheitsstrafe. In den Knast muss sie trotzdem nicht, die zehn Monate sind lediglich bedingt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Mercedes R. (22), die Dritte im Bunde, musste sich wegen Gehilfenschaft zur einfachen Körperverletzung verantworten. Sie wurde heute zu 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.

Eine vierte Beteiligte, Sandra M. (19), trat als Privatklägerin auf. Auch sie war in besagter Nacht am Bahnhof. Mercedes und Sheyna müssen der 19-Jährigen eine solidarische Genugtuung von 3500 Franken sowie die Reparatur ihres Autos in Höhe von 1500 Franken bezahlen.

So kam es zum Zickenkrieg

Begonnen hatte der Streit laut Anklageschrift im November 2013 im Ausgang in Wil. Auf Whatsapp legt sich Sheyna mit ihrer ehemaligen Kollegin Irem Z. (19) an. Gleichentags verabreden sich die zwei zur Prügelei. Sheyna bringt ihre Freundin Mercedes R. mit, Irem hat Sandra zur Verstärkung dabei.

Sofort gehen Sheyna und Irem mit Baseballschläger und Pfefferspray aufeinander los. Beide geben später an, sie hätten sich nur verteidigt vor dem Angriff der anderen (Blick.ch berichtet)

Sandra versteckt sich derweil im Auto. «Ich hatte Angst. Da schlug Sheyna mit dem Baseballschläger gegen die Tür und weiter auf Irem ein», sagt sie. «Ich stieg aus und schrie ‹hört auf!› Doch es half nichts.» Im Gegenteil: Sheyna trifft Sandra mit dem Baseballschläger am Kinn. «Mir fiel ein Zahn aus, etliche weitere Zähne wurden beschädigt. Ich hatte eine heftig blutende Platzwunde», sagt Sandra.

Erst als Irem in ein Auto flüchtet und Sheyna mit Freundin Mercedes den Parkplatz verlässt, kehrt Ruhe ein. Alle vier Furien werden am selben Abend noch verhaftet, bleiben zwei Tage in Haft. (mad/mko/lex)

* Namen der Redaktion bekannt

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