Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die italienischen Behörden informiert, dass sich die beiden Personen der Auslieferung widersetzen und als Schweizer Bürger nicht ohne ihre Zustimmung ausgeliefert werden können.
Die 15 Italiener, die am 8. März in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis festgenommen wurden, widersetzten sich der Auslieferung. Zwölf der 13 mutmasslichen Mitglieder der Schweizer Zeller der 'Ndrangheta sind in den letzten Tagen unter Auflagen und nach Zahlung einer Kaution freigekommen.
Sie haben sich verpflichtet, jederzeit für das Auslieferungsverfahren zur Verfügung zu stehen, wie das BJ schreibt. Dieses klärt nun ab, «ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gemäss dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen erfüllt sind».
Auch die 13. Person kommt bald frei, «sobald das Geld für die Kaution überwiesen worden ist», sagt BJ-Sprecher Folco Galli zu BLICK. Wie hoch diese ist, sagt er nicht.
In Haft bleiben hingegen die zwei Mafiosi aus dem Wallis. Sie sind wegen Straftaten, die sie in Italien begangen haben (Mitgliedschaft in einer kalabrischen Zelle der 'Ndrangheta), am 21. Oktober 2014 vom Gericht in Reggio Calabria zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise sechs Jahren verurteilt worden.
«Die Schweiz ist daher verpflichtet, die beiden Personen auszuliefern, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind», schreibt das BJ. (sas)