Sieben Quäl-Rekruten stehen vor Gericht
Folter, Filme, «Penis-Taufe»

In der Truppenunterkunft in Elm GL sollen im Juni 2014 sieben Rekruten zwei ihrer Kollegen gefesselt und misshandelt haben. Jetzt stehen die Beschuldigten vor dem Richter.
Publiziert: 30.11.2016 um 12:44 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:05 Uhr
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Rekruten misshandelten in Elm GL zwei Kameraden (Symbolbild).
Foto: Keystone

Alle gegen einen. Die beiden Angriffe, die Anfang Juli 2014 nachts in der Truppenunterkunft in Elm GL passiert sein sollen, waren hinterhältig und feige: Sieben Rekruten der Infanterie-RS 11 sollen zwei ihrer Kameraden gefesselt und misshandelt haben.

Seit Montag stehen die Beschuldigten in Schwyz wegen Angriff, Freiheitsberaubung und Nötigung vor der Militärjustiz, wie die Zeitung «Bote der Urschweiz» schreibt. Wegen der grossen Anzahl beteiligter Personen findet der Prozess im Schwyzer Kantonsratssaal statt.

Die mutmasslichen Quäl-Rekruten kommen aus den Kantonen Schaffhausen, Zürich und St. Gallen. Sie bestreiten die Vorwürfe mehrheitlich. Ihre mutmasslichen Opfer stammen aus den Kantonen Glarus und Tessin.

Täter filmten ihre Grausamkeiten

Der junge Mann aus dem Kanton Glarus erklärt, er sei von den Beschuldigten aus Rache attackiert worden, weil er einen anderen Rekruten vor der Bande in Schutz genommen habe.

Der Glarner schildert den Angriff vor dem Militärgericht: Er wurde mit Kabelbindern und reissfestem Klebeband ans Kajütenbett gefesselt. Dann stülpten ihm die Peiniger einen mit dem Wort «Ratte» beschrifteten Sack über den Kopf.

Sie traktierten den Rekruten mit Schlägen in den Bauch und filmten die Quälerei. Schliesslich vollzog einer der Rekruten eine sogenannte «Penis-Taufe» an dem wehrlosen Glarner. Das bedeutet, dass er seinen nackten Penis über den Kopf des Gefesselten hielt.

Erst, als der Glarner sich bewusstlos stellte, liess die Bande von ihm ab.

Gewaltsam geblendet

Im zweiten Fall kann sich das Opfer nicht erklären, weshalb es ins Visier seiner sadistischen Kameraden geriet. War es purer Spass an Grausamkeiten?

Der gefesselte Tessiner wehrte sich, als ihm die Angreifer einen Sack über den Kopf stülpen wollten. Also überlegten sich die Peiniger einen anderen Weg, damit ihr Opfer nicht sehen konnte, wer ihm was antat: Sie blendeten ihn mit dem Weisslicht eines Sturmgewehrs, wie es im Gericht heisst.

Als der Rekrut seine Augen schloss, öffneten sie ihm eines der Augenlider gewaltsam und blendeten ihn weiter. Dem Tessiner gelang es daraufhin, einen Arm frei zu bekommen und auf einen der Peiniger einzuschlagen. Schliesslich gelang es ihm auch, den anderen Arm aus der Schlinge zu ziehen und einen weiteren Angreifer am Hals zu packen. Die Täter gaben schliesslich auf.

Am nächsten Tag ging der Tessiner zu einem Arzt. Wegen der Blendung brannten ihn die Augen. Zudem hatte er starke Kopfschmerzen und konnte offenbar nur noch verschwommen sehen. Der Arzt diagnostizierte eine Bindehautreizung und erklärte den Rekruten zu 100 Prozent arbeitsunfähig.

Die sieben Verteidiger der Angeklagten stellten vor Gericht den Antrag, Beweismittel wie Videos nicht zuzulassen. Dies wurde abgelehnt. Der Prozess dauert noch die ganze Woche. (noo)

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