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Er wollte «Dämon» austreiben
Thurgauer Mittelalter-Mörder erneut vor Gericht

Nach dem Bezirksgericht Frauenfeld befasst sich am Mittwoch das Thurgauer Obergericht mit einem bizarr anmutenden Tötungsdelikt: Ein Vater trampelte seine Tochter zu Tode, weil er einen «Dämon» austreiben wollte.
Publiziert: 13.03.2019 um 10:37 Uhr
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Vanessa W. (†25) wurde zu Tode getrampelt.
Foto: Ralph Donghi

Der heute knapp 52-jähriger «Stetti» W.* hatte Anfang 2016 seine erwachsene Tochter Vanessa W.* (†25) brutal zu Tode getrampelt. Er wollte sie nach eigenen Angaben von einem Dämon befreien.

Vor einem Jahr verurteilte das Bezirksgericht den Beschuldigten wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Er habe mit dem Tod der jungen Frau rechnen müssen und ihn in Kauf genommen. Die Verteidigung hatte auf drei Jahre wegen fahrlässiger Tötung plädiert.

Tochter hatte geistige Behinderung

Der Staatsanwalt hatte eine Bestrafung mit 14 Jahren Freiheitsentzug gefordert. Er hatte ausser eventualvorsätzlicher Tötung auch Vorwürfe der Schändung sowie Störung des Totenfriedens erhoben. In diesen Anklagepunkten kam das Gericht jedoch zu Freisprüchen.

Beide Seiten – die Anklage und Verteidigung – gingen in Berufung.

Das Opfer, die 25-jährige, sehr zart gebaute, kleinwüchsige und geistig behinderte Vanessa W., war die Tochter des Deutschen. Sie und ihr Vater hatten sich allerdings erst zweieinhalb Jahre vor der Tat kennengelernt. Beide waren in der Mittelalter-Szene aktiv. Zum tödlichen Vorfall kam es am Abend des 2. Januar 2016 in Wagenhausen TG in der Wohnung eines Bekannten, der zur Tatzeit ausser Haus war.

Zu Tode getrampelt durch «Fuss-Massage» 

Um der Tochter einen Dämon auszutreiben, nahm der Vater eine «Massage» vor, bei der er mit blossen Füssen kräftig auf ihrem Körper herumtrampelte. Das Opfer erlitt schwerste innere Verletzungen. Obwohl die Verletzte zusammenbrach, holte der Vater keine Hilfe – er glaubte, sie selbst reanimieren zu können. Dies gelang ihm jedoch nicht. Die junge Frau starb.

Der Mann wurde noch in der Tatnacht festgenommen. Der in Deutschland wegen Drogendelikten und wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. (SDA)

* Namen der Redaktion bekannt

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