Wer die Schweizer Rechtsordnung in grober Weise verletzt, kann nicht eingebürgert werden. Mit dieser Begründung lehnte das Bundesamt für Migration das Gesuch eines Deutschen ab, der mit seiner Familie seit 1963 in der Schweiz lebt. «Meine Wurzeln sind hier», sagt der 66-Jährige gegenüber dem «St. Galler Tagblatt». Zwei seiner Kinder aus erster Ehe haben den Schweizer Pass, seine zweite Frau ist Schweizerin.
1977 will sich der damalige Automechaniker erstmals einbürgern lassen. Doch er zieht sein Gesuch zurück, weil die nötigen 3600 Franken dem jungen Vater zu viel sind. Heute würde ihn die Einbürgerung nicht einmal ein Drittel kosten. Im September 2008 bewirbt sich der Rentner erneut – um ein «Zeichen der Verbundenheit» mit dem Land zu setzen, wie er der Zeitung erzählt.
Auf dem Töff in die Radarfalle
Die Behörden prüfen den Gesuchsteller. Und befinden, der Möchtegern-Schweizer erfülle die Bedingungen nicht. Weil der leidenschaftliche Töfffahrer im Sommer 2008 über den Stoss in Richtung Altstätten SG fährt und innerorts mit 75 km/h geblitzt wird. Erlaubt wäre Tempo 50- Er zahlt 600 Franken Busse, kassiert eine bedingte Geldstrafe von 1560 Franken. Der Rentner gibt seinen Ausweis für 3 Monate ab.
Im letzten Mai folgt die dicke Post aus Bern: Das Bundesamt für Migration empfiehlt dem Deutschen, sein Gesuch zurückzuziehen. Der verurteilte Verkehrssünder sei nicht einbürgerungswürdig. Als pensionierter Versicherungsberater würde er die juristischen Wege kennen, um weiter für den roten Pass zu kämpfen. Doch Bern hat ihm die Lust darauf endgültig vergrault. (dip)