Denise aus Weesen SG geht mit Papa Josef H.* (37) shoppen. Will für ihre Mami ein Geburtstagsgeschenk kaufen. Und findet in der Coop-Filiale in Netstal GL eine 50er-Note. Gleich am Eingang, unter einer Kühltruhe.
Sofort gibt das Mädchen das Geld bei einer Mitarbeiterin ab. Hinterlässt Adresse und Telefonnummer – und hört zwei Wochen lang nichts mehr vom Grossverteiler. Kein Finderlohn, nicht mal ein kurzes Dankeschön. Nichts.
Papa Josef hakt bei Coop nach: Josef H.: «Der Sicherheitsdienst sagte mir, das Geld gehöre jetzt Coop. Und dass die Filiale damit die Miete bezahle!»
Kunden verlieren beim Einkauf Geld und der Laden steckts ein? Coop-Sprecher Karl Weisskopf bestätigt: «Wenn Besitzer sich nicht melden, geht das Geld an uns.» So sei das Gesetz.
Die Erklärung: Coop ist Hausherr im Laden. Und der Hausherr gilt als Finder. Nicht die eigentliche Finderin, die kleine Denise. Immerhin: fünf Jahre hat der wahre Besitzer Zeit, sich zu melden. Danach gehörts Coop. «Das ist aber kein Trinkgeld für Angestellte, sondern fliesst in eine Zentralkasse», sagt Weisskopf.
Denise tröstet das wenig. Josef H.: «Würde ein Kinderhilfswerk oder das Rote Kreuz davon profitieren, würden wir uns ja nicht beschweren.» Denise versteht die Welt nicht mehr, auch nicht, dass Coop aus «Kulanzgründen» und «ausnahmsweise» einen Einkaufsgutschein über 10 Franken anbietet.
Denise will aber die Welt verstehen. Das, was ihr die Eltern beigebracht haben: Was man findet, gibt man ab. Und wenn sich der Besitzer nicht meldet, darf man es irgendwann behalten. Ganz einfach.
Denise: «Falls ich nochmal Geld finde, gehe ich zur Polizei. Oder ins Fundbüro.»
*Name der Redaktion bekannt