Gefälschte Markenkleider aus China, ungarische Ausweispapiere, moldawische Zigaretten und ein Plastikbeutel mit zehn Ecstasy-Pillen. Das ist nur ein kleiner Teil der Ausbeute, die sich der «Random Darknet Shopper» in den vergangenen Monaten in den Untiefen des Internets zusammengekauft hat.
Von der Künstlervereinigung «!Mediengruppe Bitnik» eigens dafür programmiert, durchstöberte er die dunkelsten Ecken des World Wide Webs und kaufte, was immer sein Zufalls-Algorithmus gerade aussuchte – pro Woche hatte er allerdings eine Limite von 100 Dollar in Bitcoins einzuhalten.
Am Morgen danach kommt der Staatsanwalt
Jeder einzelne Artikel bereicherte die Darknet-Ausstellung in der St. Galler Kunsthalle, die laut den Machern auf «reges Interesse» stiess. Allerdings nicht nur bei Kunst-Begeisterten, sondern jetzt – mich reichlich Verspätung – auch bei der Staatsanwaltschaft.
Einen Tag nach der Finissage – am Morgen des 12. Januars – beschlagnahmte sie die Exponate. In den Augen des Künstler-Kollektivs ein «ungerechtfertigter Eingriff in die Kunstfreiheit». Mehr wollen die Kunstschaffenden auf Nachfrage nicht sagen.
Warum duldeten die St. Galler Behörden die Exponate während der Ausstellung und griffen erst jetzt ein? «Die Staatsanwaltschaft hat erst am Montag, also nach Abschluss der Ausstellung, von dieser, beziehungsweise deren Inhalt erfahren», sagt der Medienbeauftragte Andreas Baumann zu Blick.ch.
In erster Linie sei es um die Sicherstellung der Pillen gegangen, denn die Strafverfolgungsbehörden seien «gemäss Gesetz dazu verpflichtet, Betäubungsmittel zu beschlagnahmen». Beim Eintreffen der Kapo seien aber alle Ausstellungsstücke bereits in einer Schachtel verpackt gewesen. «Weil die Kunstgruppe eine Siegelung verlangte, wurde die Schachtel versiegelt und polizeilich sichergestellt», sagt Baumann. Zurzeit werde über die Entsiegelung verhandelt.
Auch Roboter dürfen keine Drogen kaufen
Können ein Roboter oder eine Software ins Gefängnis gesteckt werden, wenn sie ein Verbrechen begehen? Und wer haftet, wenn ein Code dazu programmiert wurde, Verbrechen in Kauf zu nehmen? Diese Fragen warf Mike Power in «The Guardian» auf.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen geht nicht davon aus, dass sie sich künftig vermehrt mit diesen Fragenstellungen beschäftigen muss. «Es ist uns aber wichtig darauf hinzuweisen, dass sowohl die Entgegennahme wie auch der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar sind – und auch bei Bestellungen durch einen Roboter eine reale Person die Sendung entgegen und entsprechend in Besitz nimmt», sagt Baumann. (lex)