Der schweizerisch-türkische Doppelbürger A. war im vergangenen Herbst nach Syrien gereist, um sich dem Al-Kaida-Ableger Al Nusra-Front anzuschliessen. Zuvor lebte er mit seiner deutschen Frau G. in der gemeinsamen Wohnung in Arbon TG. Diese wird nun geräumt.
Wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet, hat das Bezirksgericht Arbon im Thurgauer Amtsblatt den Räumungsbefehl veröffentlicht. «Die zuständige Immobilienverwaltung ist ermächtigt, die angemietete Wohnung zu räumen», heisst es darin. Bevor es aber soweit kommt, muss die Verwaltung ein Inventar mit Fotos von den Besitztümern erstellen. Wertlose Sachen dürfen entsorgt werden, andere darf die Verwaltung verkaufen.
Ausweise gehen an die Polizei
Persönliche Dokumente von A. und G. müssen ein Jahr lang aufbewahrt werden. Sämtliche Ausweise müssen der Polizei übergeben werden.
Weiter heisst es im Amtsblatt, dass die betroffenen Parteien innerhalb von zehn Tagen eine schriftliche Begründung des Bezirksgerichts Arbon verlangen können. A. wird von diesem Recht wohl nicht Gebrauch machen: Er soll sich noch immer im syrischen Kriegsgebiet aufhalten. G., die im vergangenen März ein Kind geboren hat, und von A. gegen ihren Willen in Syrien festgehalten wurde, befindet sich in der Obhut des deutschen Auswärtigen Amtes. A. hatte seine Frau und das Kind vor kurzem ausreisen lassen (Blick.ch berichtete). (vsc)