Manch einer hat sich letzten Donnerstag verwundert die Augen gerieben: Auf dem Klosterplatz, der zum Unesco-Weltkulturerbe Stiftsbezirk gehört, standen zahlreiche topmoderne Modelle verschiedener Nobel-Automarken. Und dies den ganzen Tag, auch nachdem die letzten Auffahrts-Marathonläufer ihr Ziel auf dem Gallusplatz erreicht hatten.
Auf dem Klosterplatz sind neben den Festspielen kaum Veranstaltungen erlaubt, nicht einmal ein Weihnachtsmarkt. Auch Strassenmusikanten dürfen nicht spielen, wie das Magazin «Saiten» schreibt.
Die Autoshow war eine Nebenveranstaltung eines Marathon-Sponsors. Der Haken: Dafür gab es keine Bewilligung. «Der Auffahrtslauf hatte ausschliesslich für die Querung des Klosterplatzes eine Erlaubnis», sagt Erwin Schweizer, Leiter Zentrale Dienste der Staatskanzlei. «Aufgrund der Verordnung über die Nutzung des Klosterplatzes hätten wir die Autoshow auf keinen Fall bewilligen können.» Die Veranstalter des St. Galler Auffahrtslaufes sind nun vom Kanton zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert worden.
Verantstalter wissen um den Fauxpas
Auch beim Bistum St. Gallen ist man nicht erfreut. «Kirchgänger haben sich sehr geärgert, der Zugang zur Abendmesse war behindert», sagt Thomas Franck, Verwaltungsdirektor der Katholischen Administration St. Gallen. «Diese Platzierung von Autowerbung war unpassend und unsensibel. An einem solch hohen Feiertag ganz besonders.» Nächstes Jahr müsse dies besser abgesprochen werden.
Bei den Veranstaltern des Auffahrtslaufs ist man sich des Fauxpas bewusst: «Es war ein situativer Entscheid. Die Show sollte ursprünglich auf dem Gallusplatz stattfinden. Aus Platzmangel haben wir sie auf den Klosterplatz verschoben. Das war ein Fehler», sagt Organisator Urs Brülisauer.