Freiheitsstrafe von 48 Monate
Ausserrhoderin wegen Betrugs an diversen Stiftungen verurteilt

Das Kantonsgericht in Trogen AR hat eine Frau (48) wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs zu 48 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich erhielt sie eine Geldstrafe wegen Geldwäscherei und versuchter Nötigung. Einige Anklagepunkte führten jedoch zu Freisprüchen.
Publiziert: 06.06.2025 um 12:21 Uhr
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Das Ausserrhoder Kantonsgericht tagt jeweils in Trogen. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Kantonsgericht in Trogen AR hat am Freitag eine Frau unter anderem wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Neben dieser Verurteilung gab es für die 48-Jährige aber auch Freisprüche. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe beträgt 48 Monate.

Die Frau wurde zudem unter anderem wegen Geldwäscherei, mehrfacher versuchter Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Sie erhält eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Die Staatsanwaltschat hatte der Ausserrhoderin gemäss der Anklageschrift vorgeworfen, mit falschen Angaben hohe Geldsummen von Stiftungen erschlichen zu haben. Dieses Geld verwendete sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft zweckwidrig.

Auch wenn das Gericht die Frau wegen mehrfachen Betrugs schuldig sprach, folgte es nicht in allen Punkten der Staatsanwaltschaft. Es gab auch mehrere Freisprüche. In Fällen etwa, bei denen Stiftungen der Frau ein Darlehen gaben, sah das Gericht entgegen dem Staatsanwalt keinen gewerbsmässigen Betrug.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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