Fünf Mitglieder eines Familienclans sollen im grossen Stil mit Heroin gehandelt haben. Heute standen die Männer in St. Gallen vor dem Kreisgericht. Die Anklage forderte Freiheitsstrafen zwischen acht und zweieinhalb Jahren.
Die fünf Angeklagten zeigten sich teilweise geständig. Sie bestritten aber, mit Drogen in grossen Mengen gehandelt zu haben. Gemäss Anklage ging es um bis zu sechs Kilogramm Heroin, laut den Angeklagten nur um einige hundert Gramm.
Geständnis widerrufen
Zwei der Männer hatten ihre Verwandten während der Strafuntersuchung belastet, später aber ihre Aussagen schriftlich widerrufen. In der Befragung durch das Gericht bestritten sie gemeinsame Drogengeschäfte.
Der Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter warfen den beiden älteren Angeklagten vor, ihre Söhne zum Widerruf der Geständnisse gedrängt zu haben. Statt ihren Söhnen Vorbilder zu sein, hätten sie den Drogenhandel zugelassen und selber mitgewirkt.
Die Anklage stützte sich auf aufgezeichnete Telefongespräche und polizeiliche Überwachungen. Zudem sollen andere, bereits verurteilte Drogenhändler die fünf Clanmitglieder belastet haben.
Drogenhandschuhe, um Baby zu waschen
Bei einem Clan-Mitglied fand die Polizei einen Sack mit Heroin, Streckmittel, Gummihandschuhe und eine Waage. Auf den Handschuhen und einer Batterie der Waage fanden sich DNA-Spuren seines Bruders.
Er habe die Handschuhe getragen, um ein Neugeborenes zu baden, begründete der Angeklagte die Spuren. Der Sack mit Heroin habe nicht ihm gehört. Er habe ihn lediglich für einen Bekannten aufbewahrt, der auf Reisen gegangen sei.
Der Untersuchungsrichter bezeichnete diese Darstellung als «haushohes Lügengebilde». Die Verteidiger der fünf Angeklagten forderten deutlich mildere Strafen. Das Urteil steht noch aus. (SDA/s5j)