«Hans-Ruedi war so ein friedfertiger Mensch»
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Enger Freund der Opferfamilie:«Hans-Ruedi war so ein friedfertiger Mensch»

Onkel in Maur ZH zu Tode geprügelt
Sebastian K. (40) schuldig gesprochen – 13 Jahre Freiheitsstrafe

Der Zwist zwischen Neffe und Onkel in Maur ZH endete in einem Blutbad. 25 Mal drischt Sebastian K.* (40) mit einem Holzprügel auf Hans-Rudolf B.** (†71) ein. Das Bezirksgericht Uster glaubt dem Täter nicht und verurteilt ihn wegen vorsätzlicher Tötung.
Publiziert: 24.09.2025 um 20:12 Uhr
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Aktualisiert: vor 53 Minuten
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Hans-Rudolf B. (†71) aus Maur wurde Anfang 2024 Opfer eines Gewaltverbrechens. Er war im Dorf beliebt.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Neffe wegen Tötung seines Onkels angeklagt, Prozess am Donnerstag
  • Erbstreitigkeit und Bauvorhaben führten zu tödlichem Konflikt in Maur ZH
  • 13 Jahre Freiheitsstrafe für Sebastian K. (40)
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Der Prozess in Uster ZH ist äusserst gut besucht, das Interesse riesig. Ganze drei Säle sind am Donnerstagmorgen bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Verhandlung wird vom Hauptsaal live in die anderen Räume übertragen. Es geht um eine blutige Eskalation auf einem Bauernhof im idyllischen Maur ZH. Sebastian K.* (40) erschlug dort 2024 mit einem Holzprügel seinen Onkel Hans-Rudolf B.** (†71). Das Motiv bleibt auch nach dem Prozess ein grosses Rätsel.

An dem verhängnisvollen 24. Februar 2024 war Hans-Rudolf B. unterwegs zu seiner Wohnung. Der Senior wohnte auf dem Hof seines Neffen Sebastian K., mit dem er seit Jahren zerstritten war. Der Neffe war gerade mit Arbeiten beschäftigt, als der Onkel im Vorbeigehen eine Bemerkung über einen Zaun machte. Das soll laut eigenen Angaben bei Sebastian K. Panik ausgelöst haben. Der Zaun sei wichtig für seine Hundepension, so K. vor Gericht.

Warum er dann ein Holzstück gepackt und dem Senior damit 25 Mal auf den Kopf geschlagen habe, könne er nicht mehr sagen. «Ich weiss nur noch, ich hatte Panik», sagt K. vor Gericht. An den Zeitraum, während dem er zuschlug, könne er sich ebenfalls nicht mehr erinnern. Doch Sebastian K. gibt die Tat zu. Denn, dass er danach den Körper wegschleppte, das Blut seines Onkels mit dem Schlauch wegspritzte und die Tatwaffe verbrannte, das weiss er noch.

Ruhig und teilnahmslos

Am Morgen der Gerichtsverhandlung ist ein Teil der Besucher überrascht, dass der Beschuldigte nicht im Gefängnistransporter ans Gericht gebracht wird. Stattdessen kommt er zu Fuss. Sebastian K. befindet sich seit März in Freiheit. Unauffällig, aber sichtbar bedrückt betritt er das Gerichtsgebäude. Ihm droht eine lange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung, die Verteidigung plädiert auf Totschlag und 4 Jahre Gefängnis.

Während des Prozesses sitzt Sebastian K. regungslos am Tisch und starrt vor sich auf die verschränkten Hände. Wenn er vom vorsitzenden Richter befragt wird, beantwortet er alle Fragen. Er wirkt ruhig und teilnahmslos. Selbst bei der Urteilsverkündung zeigt er keine Regung.

Der dreifache Vater weist darauf hin, dass er kurz vor der Tat auf Anweisung seines Psychiaters ein ADS-Medikament in höheren Dosen zu sich genommen hatte. Das könnte in ihm Aggressionen und unkontrollierbare Emotionen ausgelöst haben, so der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft aber hält dagegen: «Nur bei einer Überdosierung fallen die Nebenwirkungen an», sagt der Staatsanwalt.

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht. Sebastian K. ist schuldig der vorsätzlichen Tötung und kassiert eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

*Name geändert

**Name bekannt

18:48 Uhr

Richter: «Es gibt nur Verlierer»

Der Richter begründet das Urteil: «Das Medikament hat keinen Einfluss auf ihre Entscheidungsfindung gehabt, das haben Fachleute so eingeschätzt. Es war ein unerwarteter Angriff, sie haben ein Holzscheit eingesetzt. Sie haben keine psychische Störung. Die Wut ist dabei keine entschuldbare Gemütsbewegung, sodass man von Totschlag reden könnte.» Er hält fest: «In diesem Fall gibt es nur Verlierer. Das Opfer, die Angehörigen, das Dorf.» Der Vorsitzende Richter schliesst mit der kurzen Begründung zum Urteil die Verhandlung.

18:38 Uhr

Das Urteil: Vorsätzliche Tötung

Der vorsitzende Richter verkündet das Urteil: Sebastian K. ist schuldig der vorsätzlichen Tötung. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. 

13:59 Uhr

Das letzte Wort: «Es tut mir unendlich leid.»

Sebastian K. möchte sich bei allen entschuldigen, denen er durch seine Tat Schmerzen verursacht hat. Bei der Lebenspartnerin des Opfers, bei der Schwester und seiner Mutter, bei Frau und Kinder, dass sie so eine schwere Zeit haben. Er sagt: «Ich schäme mich unendlich fest. Es tut mir alles ganz fest leid», sagt er. Das Urteil wird heute Abend um 18.30 Uhr verkündet.

12:54 Uhr

Überwältigendes Gefühl?

Der Verteidiger versucht das Gericht zu überzeugen, dass die Tat als Totschlag qualifiziert wird. Es fehle eine Tatankündigung, eine zielgerichtete Handlung, Erinnerungen im Detail an die Tat. Alles Hinweise auf Totschlag, sagt der Anwalt. Typisch für eine Affekthandlung. Auch der Versuch, die Tat zu vertuschen, deute darauf hin, dass alles eine Kurzschlusshandlung war, 

12:42 Uhr

Aufgestaute Aggressionen

Der Beschuldigte habe über Jahre den inneren Druck aufgebaut. Zwei Tage vor der Tat habe er erfahren, dass er Besitzer der Liegenschaft wird, der Druck auf ihn begann langsam zu weichen. Am Tag der Tat hingegen kündigte sein Onkel wieder eine Schikane an. «Mein Mandant war psychisch dadurch am Anschlag», sagt der Anwalt.

12:34 Uhr

ADS-Medikament als Treiber?

Der Beschuldigte sei medikamentös gegen ADS behandelt worden. Nach ein paar Wochen habe er ab dem 10. Februar 2024 Focalin erhalten. Es habe unvermittelt Nebenwirkungen wie Unruhe bemerkt. Ob das Medikament bei der hohen inneren Anspannung des Beschuldigten geeignet sei, sei nicht überprüft worden. Der Verteidiger wirft der Therapieleitung vor, dass sein Mandant zu wenig betreut worden sei. 

Bei der Attacke auf den Onkel habe sein Mandant eine Panikattacke gehabt, wie er das zuvor noch nie erlebt habe. Das Medikament könne Angst, Reizbarkeit und Aggression hervorrufen. 


12:13 Uhr

Anwalt betont Schikanen durch das Opfer

Der Anwalt betont, dass das spätere Opfer dem Beschuldigten das Leben andauernd mit Schikanen schwer gemacht habe. Er spricht von Betreibungen, Drohungen, sogar von einem tätlichen Angriff. «Der Kontakt erfolgte nur noch über die Anwälte», sagt der Verteidiger. Der Beschuldigte sei über Jahre dem Druck von Onkel und Tante ausgesetzt gewesen. Es sei eine hasserfüllte Umgebung gewesen. 

11:58 Uhr

Er vermied Konflikte

Der Beschuldigte habe sich bei Konflikten eher zurückgezogen. Er habe ein hohes Harmoniebedürfnis. Onkel und Tante hätten alles beobachtet, was die junge Familie machte. «Sie machten ihnen das Leben schwer, wann immer sie das konnten», sagt der Anwalt. Und dann sei jeweils die nächste Mieterhöhung durch die Tante erfolgt. Sie hatte in der Erbengemeinschaft das Sagen, sagt der Verteidiger.

11:45 Uhr

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Der Anwalt des Beschuldigten fordert eine Verurteilung wegen Totschlags. Eine Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren sei angemessen. Der Anwalt betont, dass Sebastian K. nur die Kontrolle für kurze Zeit verloren habe und sonst ein ruhiger Mensch sei. Er habe keine Vorstrafen. Seine Medikation mit Focalin habe einen Einfluss gehabt.

11:23 Uhr

15 Minuten Pause

Der vorsitzende Richter verkündet 15 Minuten Pause. Danach erfolgt das Plädoyer der Verteidigung.

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