Nach Beschattung aufgeflogen
Walliser lieferte Waffen an französische Schmugglerbande

Die Ermittlungsmassnahmen zur Identifizierung eines Walliser Waffenverkäufers waren korrekt und werden deshalb nicht aufgehoben. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Der Walliser verkaufte Waffen an eine französische Bande.
Publiziert: 06.09.2021 um 12:00 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Die Ermittlungsmassnahmen zur Identifizierung eines Walliser Waffenverkäufers waren laut dem Bundesstrafgericht korrekt und werden deshalb nicht aufgehoben. (Symbolbild)
Foto: Michela Locatelli/freshfocus

Das Oberste Gericht von Nancy (F) nahm im September 2018 mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) Kontakt auf. Es stellte ein Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit einer Untersuchung gegen fünf Franzosen. Diese werden verdächtigt, Sturmgewehre und Handfeuerwaffen in Frankreich zu verkaufen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Entscheid des Bundesstrafgerichts hervor.

Die französischen Ermittlungen hatten ergeben, dass einer der Verdächtigten Waffen in der Schweiz kaufte. Das Rechtshilfegesuch zielte darauf ab, den Lieferanten zu ermitteln. Nach einer Beschattung Ende September und Anfang Oktober kamen das Fedpol und die Walliser Kantonspolizei zum Schluss, dass der französische Waffenkäufer eine Lieferung bei einem Walliser eingelagert hatte. Die Wohnung des Wallisers wurde durchsucht und der Mann wurde von der Walliser Polizei befragt. Die französischen Behörden baten um die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen. Die Staatsanwaltschaft hiess das Gesuch gut.

Auto abgehört

Vor dem Bundesstrafgericht rügte der Betroffene die Weiterleitung der Informationen und beantragte die Annullierung der in der Schweiz vorgenommenen Handlungen. Seine Identifizierung sei durch die Ortung und das Abhören des Autos des Käufers mit Hilfe von Geräten ermöglicht worden, die von französischen Ermittlern installiert worden seien. In der Schweiz habe dafür keine gesetzliche Grundlage bestanden.

Die Beschwerdekammer in Bellinzona hat dieses Argument zurückgewiesen. Die in Frankreich durchgeführten umfangreichen Ermittlungen gegen die Bande hätten ergeben, dass der Waffenkäufer für seine Geschäfte regelmässig mit seinem Auto in die Schweiz reiste.

Waffen im Kofferraum

Das Fedpol sei Ende September von den französischen Behörden über eine bevorstehende Reise informiert worden. Es habe deshalb ein System eingerichtet, mit dem der Lieferant am 26. September habe ermittelt werden können. Bei einer erneuten Reise am 3. Oktober hätten die Franzosen ein dringendes Rechtshilfeersuchen zur Durchsuchung der Räumlichkeiten dieses Schweizer Kontakts eingereicht. Am selben Tag sei der Käufer in Frankreich mit Waffen in seinem Kofferraum verhaftet worden.

Unter diesen Umständen war das Vorgehen der Schweizer Polizei auf Ersuchen der französischen Behörden gerechtfertigt, wie das Bundesstrafgericht schreibt. Es erinnert daran, dass die Weiterleitung der Informationen an Frankreich nicht auf der Basis der Geolokalisation oder der Abhörung entschieden worden sei. Darüber hinaus wäre einer Beschwerde gegen ein solches Vorgehen wohl kaum von Erfolg gekrönt, da es sich um ein schweres Verbrechen handle. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden. (SDA/bra)

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?