Hans P. verkaufte privat Dienstwaffen
Ex-Logistik-Chef der Kapo SZ muss in den Knast

Als Logistik-Chef der Kapo SZ bestellte Hans P.* jahrelang Pistolen, Sturm- und Maschinengewehre sowie Munition im Auftrag der Polizei und verkaufte sie dann privat. Dafür muss er nun in den Knast.
Publiziert: 22.04.2021 um 16:56 Uhr
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Aktualisiert: 22.04.2021 um 19:15 Uhr
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Hans P. (58) in Begleitung seines Anwalts beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Bellinzona TI. Der ehemalige Logistik-Chef der Kapo Schwyz muss in den Knast.
Foto: Yvonne Leonardi

Das Bundesstrafgericht hat am Donnerstag den früheren Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei wegen des illegalen Verkaufs von Waffen und Munition zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Acht Monate davon sind zu vollziehen. Ausserdem muss Hans P.* (58) eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken bezahlen.

Das Gericht sprach den 58-Jährigen der mehrfachen gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, des Versuchs dazu und weiterer Delikte für schuldig. Der Mann hat auf Kosten seiner Arbeitgeberin Munition für sich selbst bestellt und Waffen über das Darknet verkauft.

Das Bundesstrafgericht erachtete mehrere Straftatbestände als erfüllt. Der Angeklagte habe über einen Zeitraum von neun Jahren «dauernd delinquiert» und seinen Arbeitgeber um 181'600 Franken geschädigt.

Hohe kriminelle Energie

Als schwerwiegend bezeichnete das Gericht die ungetreue Amtsführung. Der Angeklagte habe nicht nur seine Stellung missbraucht, sondern auch das Vertrauen seiner Vorgesetzten ausgenutzt und der Kantonspolizei Schwyz einen Reputationsschaden zugefügt. Er habe ausserdem Insiderwissen benutzt und damit das Amtsgeheimnis mehrfach verletzt.

Insgesamt beurteilt das Bundesstrafgericht die kriminelle Energie von Hans P. als hoch. Der Mann habe das interne Kontrollsystem der Kantonspolizei Schwyz bewusst unterlaufen.

Vor Gericht hatte er die Bestellungen gestanden. «Ja, es stimmt», sagte Hans P. während des Prozesses mit gesenkten Schultern. «Ich habe Munition im Namen der Kapo für mich bestellt.» Doch alles sei für seine private Waffensammlung gewesen.

«Es wäre ein Leichtes gewesen, sich für das Recht zu entscheiden»

Das Argument der Verteidigung, das Kontrollsystem der Kantonspolizei Schwyz sei nicht ausreichend gewesen, liess das Gericht nicht gelten. Dennoch muss die Polizei die interne Kontrolltätigkeit «nachjustieren», wie es in der Urteilsbegründung hiess.

Das Gericht hielt weiter fest, dass sich im «deliktischen Verhalten» von Hans P. ein finanzielles Motiv erkennen lasse. Er sei jedoch nicht auf illegalen Zusatzerwerb angewiesen gewesen: «Es wäre ein Leichtes gewesen, sich für das Recht zu entscheiden», hiess es in der mündlichen Urteilsbegründung.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten gefordert. Das Gericht begründete die tiefer ausgefällte Strafe mit der Verjährung eines Teils der vorgeworfenen Straftaten. Dem früheren Logistik-Chef war angelastet worden, im Zeitraum von August 2012 bis November 2013 gewerbsmässig mit Waffen gehandelt zu haben.

In diesem Punkt sei eine Verurteilung nur möglich, wenn das Gericht von einer Gewerbsmässigkeit der Tat ausgehen könne – ansonsten sei die Tat im November 2020 verjährt.

Gericht erkannte «aufrichtige Reue»


Der Tatbestand der Gewerbsmässigkeit habe sich jedoch nicht erhärten lassen, hiess es in der Urteilsbegründung. Der Grund: Das Einkommen durch die Waffenverkäufe sei im Verhältnis zum Nettoeinkommen des Mannes zu niedrig gewesen, um einen "namhaften Zusatzbeitrag" zu dessen Einkommen zu leisten.

Positiv auf das Strafmass habe sich die «aufrichtige Reue» des Angeklagten ausgewirkt. Dieser habe der Schwyzer Kantonspolizei eine Wiedergutmachtung von 40'000 Franken bezahlt. In Anbetracht dieser Faktoren erachtete das Gericht einen teilbedingten Freiheitsentzug von 28 Monaten «für tat- und schuldangemessen». (SDA/jmh)

* Name geändert

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