Musste Hans-Rudolf B. (†71) in Maur ZH wegen eines einzigen Satzes sterben?
«Den Hag könnt ihr langsam abräumen!»

Tödlicher Familienkonflikt in Maur ZH: Ein heute 40-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten, weil er 2024 seinen Onkel erschlagen haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung.
Publiziert: 20:12 Uhr
|
Aktualisiert: 22:22 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
1/7
Hans-Rudolf B. (†71) aus Maur wurde Anfang 2024 Opfer eines Gewaltverbrechens. Er war im Dorf beliebt.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Neffe wegen Tötung seines Onkels angeklagt, Prozess am Donnerstag
  • Erbstreitigkeit und Bauvorhaben führten zu tödlichem Konflikt in Maur ZH
  • Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft für vorsätzliche Tötung des 71-Jährigen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

«Den Hag könnt ihr langsam abräumen!» Nach diesem beiläufigen Kommentar lebte Hans-Rudolf B.* (†71) aus Maur ZH im Februar 2024 nicht mehr lange. Getötet haben soll ihn sein Neffe Sebastian K.** (40).

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich wirft ihm vor, seinen Onkel mit einem Stück Brennholz zu Tode geprügelt zu haben. Am Donnerstag muss sich der mutmassliche Täter in Uster ZH vor dem Bezirksgericht verantworten – die Anklage lautet auf vorsätzliche Tötung.

Am 24. Februar 2024 war Hans-Rudolf B. gemäss Anklageschrift zu Fuss unterwegs zu seiner Wohnung. Der Senior wohnte auf dem Hof seines Neffen Sebastian K., mit dem er zerstritten war.

Der Neffe war gerade mit Arbeiten beschäftigt, und wahrscheinlich ging es um einen potenziell illegalen Zaun auf dem Hof, denn sein Onkel soll folgende Bemerkung «im Vorbeigehen» fallengelassen haben: «Den Hag könnt ihr langsam abräumen!» Und ab da sei kein Stein mehr auf dem anderen geblieben.

Wortlos soll er auf seinen Onkel losgegangen sein

Ohne ein weiteres Wort habe der Neffe nach einem «30 bis 40 Zentimeter langen Aststück» gegriffen und sei seinem Onkel damit eine Treppe hinauf nachgerannt. Als er seinen Verwandten vor dessen Wohnungstür eingeholt hatte, soll er gemäss Anklage «mit dem Brennholz von oben auf den Kopf» des alten Mannes geschlagen haben.

Nach einem Gerangel auf der Treppe, bei dem sich der Onkel zu wehren versucht habe, sei es dem über 30 Jahre jüngeren, mutmasslichen Angreifer gelungen, immer wieder mit dem Stück Ahornholz auf den Kopf des Onkels einzuschlagen.

25 Schläge und mehrere Schädelbrüche

Ein Satz in der nüchtern und kurz gehaltenen Anklageschrift hat es in sich: «lnsgesamt schlug der Beschuldigte circa 25 Mal auf den Kopf von Hans-Rudolf B. ein, während dieser stand, sass, auf den Knien war oder bereits auf dem Boden lag.»

Die Schläge auf den Kopf von Hans Rudolf B. waren tödlich. «Mehrere Schädelbrüche» habe er erlitten, hinzu kommen Riss-Quetschwunden, Hirnverletzungen und Hirnblutungen. Eine damit verbundene Atemlähmung habe schliesslich zum Tod geführt. Der 71-Jährige wurde danach leblos auf der Treppe gefunden. Sebastian K. wurde von der Kantonspolizei Zürich noch am selben Tag festgenommen und sitzt seitdem im Knast.

Kurz nach der Tat sprach die Schwester von Hans-Rudolf B., Elisabeth B.*, mit Blick. Ihr Bruder war im Dorf allseits beliebt. «Er war so ein friedfertiger Mensch, und man kannte ihn hier überall.» Sein gewaltsamer Tod sei ein weiterer Schicksalsschlag für die Familie: «Vor über zehn Jahren erlitt er einen Herzinfarkt. 2016 starb unser Vater und vier Jahre später auch noch unsere Mutter.» Ihr Bruder wäre im April 2024 72 Jahre alt geworden: «Es ist einfach traurig.»

Langjähriger Streit ums Erbe

Erbstreitigkeiten sollen der Grund sein, dass sich Onkel und Neffe übel verkracht hatten. Denn lange war nicht klar, wer den Familienhof im Zürcher Oberland erben soll und wie das Erbe genau aufgeteilt werden sollte.

Hans-Rudolf B.s Bruder, der im Ausland wohnt, habe schliesslich einen grossen Teil des ehemaligen Hofs geerbt. Kurz vor der Tat soll der Hof aber auf seinen Sohn, den späteren Täter K., übertragen worden sein, wie die «Maurmer Post» damals berichtete.

Das Opfer selbst besass aber laut Aussagen seiner Schwester weiterhin unter anderem eine Werkstatt und zwei Gebäude auf dem Hof. Hans-Rudolf B. habe damals geplant, Elektro-Leitungen zu seinen Gebäuden zu verlegen. Der Neffe K. beschwerte sich bei den Behörden, worauf das örtliche Bauamt einen Baustopp verfügte. Ob und wie die Gewalttat direkt mit diesen Erbstreitigkeiten und dem Zaun in Zusammenhang steht, dürfte vor Gericht zum Thema werden.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Die Bluttat mit dem Brennholz war vorsätzliche Tötung. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Sebastian K.s Verteidigung wollte sich im Vorfeld der Verhandlung gegenüber Blick nicht zur Anklageschrift äussern. Für Sebastian K. gilt die Unschuldsvermutung.

Die Verhandlung beginnt am Donnerstag um 8 Uhr am Bezirksgericht Uster ZH. Blick berichtet live.

* Namen bekannt
** Name geändert 

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen