Tatort-Reiniger findet 29'500 Franken
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Der ehrliche Tatortreiniger:Tatort-Reiniger findet 29'500 Franken

Tatort-Reiniger Francesco Brighina (56) fand 29'500 Franken – und gab sie zurück
Kein Finderlohn für Saubermann!

Tatort-Reiniger Francesco Brighina (56) fand nach einer Wohnungsräumung in Aarau 29'500 Franken in einem Möbeli. Er war ehrlich, gab das Geld ab und hätte sich über einen Finderlohn gefreut. Doch den gibt es nicht.
Publiziert: 28.02.2019 um 23:10 Uhr
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Tatort-Reiniger Francesco Brighina (56) erhält keinen Finderlohn.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Schlechte Nachrichten für den Reinigungs-Unternehmer und Tatort-Reiniger Francesco Brighina (56) aus Buchs AG. Er hatte nach einem Todesfall in Aarau eine Wohnung räumen sowie putzen müssen, fand 29’500 Franken und gab sie ab.

Und jetzt steht fest: Der Saubermann bekommt für seine Ehrlichkeit keinen Finderlohn. «Ich bin ein wenig enttäuscht. Aber so ist das Gesetz», sagt Brighina zu BLICK. Die Anwältin, die das Erbe beziehungsweise das Geld verwaltet, habe ihm dies so mitgeteilt.

Brighina hätte das Geld auch behalten können 

Die zuständige Rechtsanwältin Marianne Sonder aus Muri BE erklärt auf Nachfrage: «Herr Brighina hatte unter anderem einen Räumungsauftrag. Dieser beinhaltete ausdrücklich auch das Aufspüren von Dokumenten und Wertgegenständen.»

Allerdings hätte Brighina die 29'500 Franken auch einfach behalten können. Denn: «Zum Auftrag gehört immer, dass ich alles räumen und entsorgen muss», erklärte der Sizilianer. «Deshalb hätte ich nach dem Todesfall in Aarau einen LKW bestellen und die Ware nach Hause nehmen können, ohne jemandem etwas davon zu sagen. Dann hätte alles mir gehört.»

Rechtsanwältin Marianne Sonder sagt dazu: «Vorliegend steht nicht eine verlorene Sache zur Diskussion.» Und: Herr Brighina sei «vertragsmässig entschädigt» worden.

Er hätte den Finderlohn einem Kinderheim gespendet

«Damit kann ich leben», sagt Brighina. Aber: «Ich hätte mich gefreut, wenn ich zehn Prozent erhalten hätte. Dann hätte ich das Geld einem Kinderheim gespendet.»

Vielleicht zeigen die Erben oder die Institution, die das Geld schliesslich erhält, Herz und bedanken sich in irgendeiner Form bei Brighina. Er selber weiss nicht, wer das Geld bekommt. Er weiss nur, dass die Verstorbene (†83) keine nahen Angehörigen hatte.

Rechtsanwältin verweist auf Berufsgeheimnis

Rechtsanwältin Marianne Sonder will BLICK nicht sagen, wer nun die 29'500 Franken erhält: «Bezüglich Erben verweise ich auf mein Berufsgeheimnis.»

Damit hat sich der Fall auch für Francesco Brighina erledigt: «Ich will keinen Streit. Mit niemandem.»

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