Steuerhinterziehung
Aargau sackt 15 Millionen Franken ein – dank Selbstanzeigen

Geldsegen für den Kanton Aargau und die Gemeinden. Dank 575 Selbstanzeigen werden 15 Millionen Franken in die Kassen gespült.
Publiziert: 11.01.2022 um 09:45 Uhr
Dank 575 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung werden 15 Millionen Franken in die Aargauer Kassen gespült.
Foto: Keystone

Beim Steueramt des Kantons Aargau sind im vergangenen Jahr 575 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen im Wert von 231 Millionen Franken.

Daraus resultierten für den Kanton und die Gemeinden zusätzliche Steuereinnahmen von 15 Millionen Franken, wie das kantonale Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) am Dienstag mitteilte. Die 575 Selbstanzeigen liegen leicht über dem Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre.

Zu Rekordzahlen war es in den Jahren 2017 und 2018 gekommen. Damals wurden mehr als 1000 Selbstanzeigen registriert. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden auch 2021 vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie zahlreiche ausländische Liegenschaften.

Grossteil betrifft Vermögenswerte von 200'000 Franken

Der Gesamtwert des zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 231 Millionen Franken. Das ist deutlich weniger als der Rekordwert von 287 Millionen Franken im Jahr 2018.

Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2021 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Gesamtvermögen von 19 Millionen Franken. Daraus resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen von 2,3 Millionen Franken. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft gemäss DFR jedoch Vermögenswerte von 200'000 Franken und weniger.

Die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 15 Millionen Franken und dem Bund rund 3,8 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen ein.

Kleine Steueramnestie seit 2010

Der Rückgang der jährlich erstatteten Selbstanzeigen seit den Höchstwerten in den Steuerjahren 2017 und 2018 ist darauf zurückzuführen, dass gemäss Praxis des Steueramts Selbstanzeigen im Zusammenhang mit bislang der Besteuerung vorenthaltenen Bankkonten und Wertschriftendepots in über 80 ausländischen Staaten (darunter insbesondere die EU sowie Liechtenstein) nicht mehr straffrei möglich sind.

Aus diesem Grund sei davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen auch im laufenden Jahr weiter abnehmen werde, hält das DFR fest.

Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Die steuerpflichtige Person muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen. (SDA)

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