Unfall und Chaos am Bahnhof Olten
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Update zum Unfall am Bahnhof in Olten SO
Alle Opfer ausser Lebensgefahr

Kein Opfer des Unfalls vom Freitag am Bahnhof in Olten SO schwebt mehr in Lebensgefahr. Zudem wurde eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet.
Publiziert: 17:19 Uhr
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Aktualisiert: 17:25 Uhr
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Die Situation auf dem Bahnhofplatz in Olten SO kurz nach dem Unfall.
Foto: Leserreporter

Darum gehts

  • Schwerer Unfall am Bahnhof Olten: Drei Verletzte, Strafuntersuchung eingeleitet
  • BMW-Fahrerin verlor Kontrolle, prallte in Wartehäuschen und Sitzbank
  • 57-jährige Automobilistin leicht, zwei weitere Personen mittel und schwer verletzt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Ralph DonghiReporter News

Es waren schreckliche Szenen am Bahnhof in Olten SO. Ein blauer BMW fuhr letzten Freitag kurz nach 17 Uhr beim Bahnhofplatz einen Kandelaber um, knallte daraufhin in ein Wartehäuschen der SBB und donnerte am Ende noch in eine Sitzbank.

Die Autofahrerin wurde leicht, eine Person mittelschwer und eine Person schwer verletzt. Ambulanzen und ein Rettungshelikopter waren im Einsatz.

Die Kantonspolizei Solothurn schrieb später: «Nach derzeitigen Erkenntnissen verlor eine 57-jährige Automobilistin im Bereich der Bushaltestelle aus noch zu klärenden Gründen die Kontrolle über das Fahrzeug.»

«Oh mein Gott, oh mein Gott!»

Augenzeugen hatten gegenüber Blick geschildert, wie Menschen am Boden lagen und die BMW-Fahrerin, die beim Aussteigen Hilfe bekommen habe, geschrien habe: «Oh mein Gott, oh mein Gott!»

Am Montag ist vor Ort nur noch der leere Platz zu sehen, wo das Bushaltehäuschen stand – und weisse Kreidezeichen am Boden.

Opfer alle ausser Lebensgefahr

Blick fragt bei der Solothurner Staatsanwaltschaft nach dem neusten Stand der Ermittlungen. Antwort: Inzwischen werde eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Und: «Die Opfer sind zwischenzeitlich alle ausser Lebensgefahr.»

Die näheren Umstände des Unfalls seien Gegenstand der laufenden Strafuntersuchung, so die Staatsanwaltschaft. Zur Lenkerin heisst es: «Es liegen keine Hinweise auf einen Alkohol- und/oder Drogenkonsum vor, und die Beschuldigte verfügt über einen gültigen Führerausweis.» Weitere Angaben zur Beschuldigten würden aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht gemacht.

Für die beschuldigte Autolenkerin gilt die Unschuldsvermutung.

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