An der Unfallstelle in Olten SO wird unter Anwohnern heftig gerätselt: Wer ist der Autofahrer, der am Dienstag den kleinen Yasin M.* (9) auf dem Zebrastreifen angefahren hat? Der Drittklässler brach sich dabei beide Schienbeine und den Schädel (BLICK berichtete).
Bekannt war bisher erst, dass der Lenker einen grösseren, weissen Wagen gefahren hatte, nach dem Unfall stoppte und offenbar aus dem Niederamt kommen soll. Auch die Kantonspolizei Solothurn gab sich bedeckt, veröffentlichte kein Bild des Unfallwagens. Und sagte nur, dass es sich «um einen knapp 40-jährigen Autolenker» handeln würde.
«Es tut mir sehr leid, was passiert ist»
BLICK ging auf Spurensuche und fand den Lenker des auffälligen, weissen Wagens. «Es tut mir sehr leid, was passiert ist», sagt Labinot P.** (39) an der Haustüre sichtlich betroffen. Er konnte zwei Tage nicht zur Arbeit, weil ihm das Ganze sehr nahegehe.
Der Autofahrer beteuert, er sei beim Unfall «nicht etwa am Handy gewesen». Er habe auch niemanden am Zebrastreifen stehen sehen. «Sonst hätte ich angehalten», ergänzt er. «Es hat plötzlich geklöpft. Es war einfach schlimm.»
Autofahrer will Yasin M. bald besuchen
Er habe nach dem Unfall auch schon mit dem Vater von Yasin M. telefoniert: «Ich weiss, wie er sich fühlt. Ich bin selber mehrfacher Vater.» Und ja, es sei ein anständiges Gespräch gewesen. Er werde nun die Ermittlungen abwarten und den Buben später einmal besuchen. «Ich bin froh, dass er ausser Lebensgefahr ist. Und ich hoffe natürlich, dass er wieder ganz gesund wird.»
Dennoch möchte Labinot P. festhalten: «Als Autofahrer bist du am Ende meist schuld, wenn du jemanden auf dem Zebrastreifen anfährst.» Auch wenn vielleicht auch der Fussgänger einen Fehler gemacht habe. Musste Labinot P. deshalb sein Billett nach dem Unfall nicht abgeben?
Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet
«Es trifft zu, dass dem beteiligten Autolenker dessen Führerausweis nicht auf der Stelle abgenommen worden ist», sagt Bruno Gribi von der Kantonspolizei Solothurn. «Die Überprüfung der Fahrfähigkeit gab keinen Anlass für eine solche Sofortmassnahme.»
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft würden derzeit den genauen Unfallhergang abklären, so Gribi weiter. Und: Es werde zu gegebener Zeit Sache der Administrativbehörde sein, über einen allfälligen Führerausweisentzug zu entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits entschieden, gegen Labinot P. eine Strafuntersuchung zu eröffnen. «Wegen fahrlässiger Körperverletzung», sagt Sprecherin Cony Brand. Zudem wurde das Fahrzeug des Beschuldigten «zwecks Expertise» sichergestellt.
* Name bekannt
** Name geändert