«Ich war 100 Prozent sicher, dass kein Zug kommt»
1:28
Gefährliche Aktion an Schranke:«Ich war 100 Prozent sicher, dass kein Zug kommt»

Ernst S. (78) ging in Roggwil BE mit der Enkelin unter Bahnschranke durch
Barrieren-Opa schlüpft wohl auch bei der Strafe

Die Bilder haben schockiert. Ernst S. (78) ging in Roggwil BE mit seiner Enkelin unter einer geschlossenen Bahnschranke durch. Nun, einen Monat später, musste er bei der Polizei antraben. Ob er für seine waghalsige Aktion überhaupt gebüsst wird, ist aber noch unklar.
Publiziert: 01.03.2021 um 00:58 Uhr
|
Aktualisiert: 01.03.2021 um 06:51 Uhr
Ernst S. daheim in Roggwil BE.
Foto: Ralph Donghi
1/8
Ralph Donghi, Luisa Ita

Vor gut einem Monat sorgte Ernst S.* (78) mit einem Spaziergang in Roggwil BE für Aufregung. Der Rentner zwängte sich unter der Barriere eines geschlossenen Bahnübergangs durch und lief über die Gleise. Vor sich her schob er seine kleine Enkelin (2) auf ihrem Trottinett. Ein Zeuge filmte die waghalsige Aktion.

Im BLICK nahm Ernst S. danach zu der Szene Stellung. Nachdem der Zug durchgefahren sei, habe sich «die Schranke nicht mehr geöffnet», verteidigte er sich. Da habe er dies einem Bahnhofsangestellten auf der anderen Seite melden wollen – darum sei er untendurch gegangen. «Ich war 100 Prozent sicher, dass kein Zug kommt.»

Immer noch keine Busse erhalten

Damals sagte Ernst S. zudem, dass ihn niemand angezeigt habe. Auch von der Polizei habe er noch nichts gehört. Nun wurde doch noch gehandelt. «Vor gut zehn Tagen musste ich auf den Polizeiposten und wurde befragt», sagt der Senior zu BLICK. «Ich habe zugegeben, was ich getan habe – aber bis jetzt noch keine Busse erhalten.»

Ernst S. weiss nicht, ob er überhaupt bestraft wird. «Auch nicht, ob ein Verfahren gegen mich eröffnet wurde.» Er ist guten Mutes: «Ich glaube, ich komme straffrei davon.» Er vermutet nämlich, dass das Video nicht als Beweismittel zugelassen wird.

Kantonspolizei Bern gibt sich bedeckt

Die Kantonspolizei Bern will auf Anfrage von BLICK nicht sagen, ob der Senior nun gebüsst wird oder nicht – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes. Grundsätzlich drohe bei Nichtbeachten eines Wechselblinklichtsignals respektive Unterqueren von Schranken jeweils eine Ordnungsbusse.

Vielleicht wird Ernst S. also doch noch zur Kasse gebeten. Er nähme es in Kauf und würde eine Busse zahlen. Zudem habe er den Rummel um seine Aktion gut überwunden. Der Rentner verspricht: «So etwas werde ich nie mehr tun.»

* Name bekannt


Fehler gefunden? Jetzt melden