Lebenslänglich für Korab T. (58)!
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Zwei Frauen in Hausen getötet:Lebenslänglich für Korab T. (58)!

Ehefrau (†38) und Schwägerin (†31) in Hausen AG getötet
Lebenslänglich für Korab T. (58)!

Korab T. (58) hatte sich mit aller Macht gegen eine Verurteilung gewehrt. Doch nun steht fest: Der Kosovare hat laut dem Bezirksgericht Brugg AG seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) in Hausen AG erstochen. Dafür muss er lebenslänglich ins Gefängnis.
Publiziert: 10.06.2021 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 10.06.2021 um 20:24 Uhr
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Korab T. wird in Hausen AG vor Gericht geführt.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Die Spannung in der Mehrzweckhalle von Hausen AG ist unter den Prozessbeobachtern spürbar. Die grosse Frage lautet: Wie wird das Bezirksgericht Brugg AG, das dort aus Platz- und Sicherheits-Gründen die ganze Woche tagte, über Korab T.* (58) urteilen? Der Kosovare soll am 8. Januar 2018 nicht einmal einen Kilometer entfernt seine Ehefrau (†38) und seine Schwägerin (†31) mit mehreren Messerstichen getötet haben.

Dann folgt das Urteil: Korab T. wird vom Gericht einstimmig wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt! Zudem wird er nach dem Absitzen seiner Strafe für 15 Jahre des Landes verwiesen. Dazu wird bei ihm eine ambulante Therapie angeordnet.

Korab T. muss zudem den Hinterbliebenen hohe Genugtuungszahlungen leisten. Und: Die albanischen Behörden werden beauftragt, seine Liegenschaften mit einer Veräusserungsbeschränkung zu belegen.

Korab T. nimmt Urteil emotionslos entgegen

Nach der Eröffnung des Urteils atmen die Angehörigen der getöteten Schwestern im Saal auf – einzelne haben Tränen in den Augen. Sie waren extra aus dem Ausland angereist, um diese Woche am Prozess teilzunehmen.

Korab T. nimmt das Urteil stehend, mit hängenden Armen und emotionslos entgegen. Dann darf er sich wieder setzen. Er wischt sich den Schweiss von der Stirn. Und hört die Begründung des Gerichts.

Gericht widerspricht den Ausführungen des Beschuldigten

Der Gerichtspräsident sagt, die Urteilsberatung habe 15 Stunden lang gedauert. Das Gericht ist aufgrund der Spuren am Tatort davon überzeugt, dass Korab T. zuerst seine Ehefrau und dann seine Schwägerin getötet hat. Die Ehefrau habe Abwehrverletzungen gehabt, die Schwägerin überhaupt keine. Und: Der Beschuldigte habe sich laut dem rechtsmedizinischen Gutachten seine Verletzungen nach der Tat selbst zugefügt.

Bei der am Prozess erwähnten Tathypothese des Beschuldigten gehe «irgendetwas nicht auf», so der Gerichtspräsident. Die Tat könne sich «aufgrund verschiedenster Umstände nicht so abgespielt» haben, wie Korab T. angab. Man gehe davon aus, dass die Ehefrau um Hilfe geschrien habe und deshalb die Schwägerin ins Schlafzimmer gekommen sei. Der Beschuldigte sei es gewesen, der den Frauen die tödlichen Messerstiche zugefügt habe.

«Schenken Sie Ihren Kindern reinen Wein ein»

Das Gericht erachtet es als erstellt, dass es am Abend vor der Tat zu einer Diskussion zwischen dem Ehepaar gekommen sei. Es spricht bei Korab T. von «überbordender Eifersucht» und von «blankem Egoismus». Und: Eine effektive Untreue seiner Ehefrau ändere nichts an der Mordqualifikation. Man habe erschreckend zur Kenntnis genommen, dass der Beschuldigte keine Einsicht gezeigt habe. Sein Verschulden liege «sehr schwer». Es sei zudem kaltblütig, dass er nach den Taten zusätzlich der Schwägerin ein Messer in die Hand gelegt habe - um einen Angriff zu suggerieren.

Der Gerichtspräsident wendet sich schliesslich noch direkt an den Verurteilten. Er gibt ihm zu verstehen, dass das Strafverfahren irgendwann rechtskräftig erledigt sei. Er bitte ihn, dann seinen Kindern die Wahrheit zu erzählen. Sie würden «aufgefressen» werden durch die seit dem 8. Januar 2018 bestehende Ungewissheit. Der Gerichtspräsident zu Korab T. abschliessend: «Es liegt in ihrer Verantwortung, ihren Kindern reinen Wein einzuschenken und ihr Martyrium zu beenden.»

Polizisten fanden Frauen tot auf Ehebett

Der Prozess hatte am Montag mit der Befragung von Auskunftspersonen, deren Identität das Gericht schützte, begonnen. Dabei wurde klar, dass es zwischen Korab T. und seiner Frau schon länger immer wieder Streit gab. Als er dann auch noch durch heimlich gemachte Aufnahmen erfuhr, dass seine Frau mit seinem besten Kollegen fremd geht und sie sich trennen lassen wollte, soll er laut Anklage zur Tat geschritten sein. Und dabei auch noch die Schwägerin als «lästige Zeugin» umgebracht haben. Polizisten erzählten vor Gericht eindrücklich, wie sie die beiden toten Frauen auf dem Ehebett vorfanden.

Rechtsmedizinerin widersprach Aussagen von Korab T.

Am Dienstag wurde vor Gericht zuerst eine Rechtsmedizinerin befragt. Sie widersprach den bereits nach der Tat vom Beschuldigten gemachten Aussagen, dass er von seiner Frau und seiner Schwägerin angegriffen und verletzt worden sei. Sie sagte, dass seine Verletzungen eher auf «Selbstverletzungen» hindeuten würden. Danach wurde Korab T. befragt. Er gab einzig zu, dass er heimlich Aufnahmen gemacht hatte. Ansonsten verteidigte er sich vehement. Nicht seine Frau habe sich scheiden lassen wollen, sondern er. Und er sagte: Wenn er nicht angegriffen worden wäre, wäre seine Frau noch am Leben und er nicht vor Gericht.

Staatsanwalt forderte «lebenslänglich»

Am Mittwoch konterte der Staatsanwalt die Argumente von Korab T. Es sei sicher: Der Beschuldigte habe seine Frau und seine Schwägerin «töten wollen» – aus Eifersucht und Gesichtsverlust. Er forderte wegen mehrfachen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Der Verteidiger von Korab T. plädierte anschliessend auf Notwehr und einen vollumfänglichen Freispruch. Zudem forderte er eine Haftentschädigungssumme von 250‘000 Franken für seinen Mandanten. Ohne Erfolg – wie sich nun mit dem Urteil zeigt.

* Name geändert

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