Hat Korab T.* (57) am 8. Januar 2018 in Hausen AG seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) ermordet? Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt – und wirft dem Kosovaren vor, dabei «besonders skrupellos» gehandelt zu haben. Er soll seine Frau mit zwei Messerstichen im Ehebett getötet und die Schwägerin, die im Kinderzimmer geschlafen hatte, später bewusstlos geschlagen und ebenfalls im Ehebett erstochen haben.
Jetzt spricht erstmals der Beschuldigte. Er redet am Dienstag im Gerichtssaal mit leiser, rauer und tiefer Stimme. Der Beschuldigte verbringt seine Tage mittlerweile in der Justizvollzugsanstalt, arbeitet in der dortigen Industriemontage. Kontakte mit der Aussenwelt habe T. vor allem zu seinen Kindern. Manchmal auch zu seinem Bruder, seiner Schwester oder seinem Neffen.
«Habe es mir selbst schlecht gehen lassen»
Ein Gutachten kommt zum Schluss, dass T. ein «steifes, starres Verständnis» bezüglich seiner Rolle in der Familie hatte. «Ich habe jede Rolle in der Familie gemacht, die ich machen musste. Als Elternteil und als Ehemann», entgegnet Korab T. «Ich habe es mir selbst schlecht gehen lassen, um die Wünsche der Familie zu erfüllen.» Umgekehrt sei er mit seiner Frau aber auch «zufrieden gewesen», wie T. vor Gericht sagt. Es habe selten Streit gegeben. «Ich habe meine Frau fest geliebt», so T. Am Schluss allerdings sei sie auch «nicht mehr klar» gewesen.
Was Korab T. damit meint: Offenbar hatte seine Frau einen Liebhaber – ausgerechnet der ehemals beste Kollege von T.! «Es war sehr schlimm für mich, ich fühlte mich nicht gut.», sagt der Angeklagte dazu. Der Liebhaber sei für ihn und seine Familie «ein sehr grosser Betrüger». Dass er seine Frau trotz Untreue noch liebte, will er mit einer Anekdote beweisen: «Sie kam einmal vom Liebhaber nach Hause, und wir haben trotzdem noch Liebe gemacht.»
Warum aber kam es zur Tat? Korab T. sagt dazu: «Nichts, was ich gemacht habe, habe ich überlegt gemacht. Es ist einfach gekommen.» In den Einvernahmen machte er zum Tatablauf unterschiedliche Aussagen. In der Version, die der Beschuldigte vor Gericht schildert, sei T. zuerst von seiner Frau und dann von seiner Schwägerin attackiert worden. Dann sei es zu zu den fatalen Messerstichen gekommen. «Wäre meine Frau nicht auf mich los, wäre sie noch am Leben und ich wäre nicht hier.»
Expertin widerspricht Schilderungen des Angeklagten
Die anwesende Rechtsmedizinerin widerspricht dieser Schilderung allerdings. Die Verletzungen, die auch T. aus der Auseinandersetzung davongetragen hatte, deuteten nicht auf einen Kampf hin, bei dem es um Leben und Tod ging.
Ein Gutachten stellte bei Korab T. mittlerweile eine depressive Störung fest. Der Angeklagte sagt, er würde sich in Behandlung begeben, wenn es nötig sein sollte. Die Staatsanwaltschaft fordert für Korab T. lebenslänglich, 15 Jahre Landesverweis und eine ambulante Therapie. Das Urteil fällt noch diese Woche.