Krankenkasse, Post, Abo-Falle
Diese Änderungen im November musst du kennen

Im November 2023 treten in der Schweiz neue Regelungen in Kraft. Es gibt einen wichtigen Stichtag. Blick sagt dir, was im November anders ist.
Publiziert: 03.11.2023 um 10:51 Uhr
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Aktualisiert: 12.02.2024 um 14:45 Uhr
SP-Gesundheitsminister Alain Berset hat kürzlich den nächsten Prämien-Hammer verkündet. Wer seine Krankenkasse wechseln will, sollte noch im November reagieren.
Foto: Keystone
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Alexander TerweyTagesleiter Desk
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Neue Richtlinien für Blutspenden (1. November)

Ab 1. November treten neue Richtlinien für Blutspenden in Kraft. Dann können Blutspenden unabhängig von der sexuellen Orientierung getätigt werden. Ausserdem müssen homosexuelle Männer nicht mehr ein Jahr mit der Blutspende warten, wenn sie Sexualkontakte mit anderen Männern hatten.

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Keine tägliche Gratis-Postkarte mehr (1. November)

Ab 1. November kann über die Postcard-Creator-App nur noch eine Gratis-Postkarte pro Woche verschickt werden statt eine pro Tag. «Mit der Massnahme will sie mehr Erträge erzielen und somit das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen verbessern», teilte ein Post-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Kundschaft soll so auf die kostenpflichtige Variante umsteigen.

Im Oktober informierte die Post die Kundschaft per Mail über die Änderung. «Gerne informieren wir Sie über eine Neuerung: Ab dem 1. November 2023 können Gratiskarten neu nur noch einmal pro Woche versendet werden», hiess es dort.

Die Postcard-App erfreute sich laut Post bisher einer regen Beliebtheit: So wurden im ersten Jahr nach der Lancierung 2014 rund 800'000 Karten versandt - letztes Jahr waren es acht Millionen Postkarten. Wie gross der Anteil der Gratis-Postkarten war, teilte die Post nicht mit. Aktuell nutzten aber monatlich rund 200'000 Personen die App. Eine kostenpflichtige Postkarte schlägt dort mit 2.10 Franken zu Buche.

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Neue Abo-Modelle bei Disney+ (1. November)

In der Streaming-Sparte schreibt Disney rote Zahlen. Die Produktionskosten übersteigen die Einnahmen durch Abonnements. Um dem entgegenzuwirken, führt Disney neue Abo-Modelle ein. Das Standard-Abo bleibt bestehen und kostet auch weiterhin 12.90 Franken pro Monat. Zusätzlich wird es ein Standard-Abo mit Werbung und ohne Download-Funktion für 7.90 Franken geben. Ausserdem gibt es ein Premium-Modell für 17.90 Franken. Der Vorteil: Mehr gleichzeitige Streams sowie bessere Video- und Audioqualität.

Vorsicht, Abo-Falle! Wer sich im November nicht aktiv für eines der beiden günstigeren Modelle entscheidet, wird automatisch hochgestuft zum Premium-Nutzer – und zahlt dann 5 Franken mehr pro Monat. Der neue Preis ist dann ab 6. Dezember oder dem nächsten Abrechnungszyklus fällig.

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Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung (1. November)

Wer Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung benötigt, musste bislang grundsätzlich eine Gebühr zahlen. Zum 1. November 2023 fällt die Gebühr weg. Das sieht eine Änderung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) und der dazugehörigen Verordnung (VBGÖ) vor.

Gebührenpflichtig ist das Zugangsgesuch nur dann, wenn dieses eine «besonders aufwendige Bearbeitung durch die Behörden erfordert», wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Als besonderer Aufwand gelten mehr als acht Arbeitsstunden. Bei mehr als acht Stunden Bearbeitungszeit sind 100 Franken je weitere Stunde fällig.

Grundsätzlich kann jeder Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, schreibt der Bundesrat weiter, auch ohne dafür besonderes Interesse nachweisen zu müssen.

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Keine eidgenössische Abstimmung (26. November)

Am 26. November 2023 wird es keine eidgenössische Abstimmung geben. Das hatte der Bundesrat bereits im Mai beschlossen. Wegen der National- und Ständeratswahlen am 22. Oktober verzichte der Bundesrat «praxisgemäss auf die Nutzung des Abstimmungstermins Ende November des Wahljahres», heisst es in einer Mitteilung. Erst am 3. März 2024 wird wieder eine eidgenössische Volksabstimmung durchgeführt. Dann entscheidet das Volk über die Initiative für eine 13. AHV-Rente der Gewerkschaften und die Renteninitiative der Jungfreisinnigen.

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Wechsel der Krankenkasse (bis 30. November)

2024 steigen die Krankenkassenprämien in der Schweiz erneut deutlich – im Schnitt um 8,7 Prozent. Der Bund begründet den Prämienhammer mit den Gesundheitskosten, die deutlich stärker gestiegen seien als erwartet. «Mehr Arztbesuche, mehr ambulante Spitalleistungen, mehr und teurere Medikamente haben zu diesen hohen Kosten geführt», heisst es in einer Mitteilung.

In diesen Tagen trudeln die neuen Policen der Krankenkassen ein. Wem die neue Prämie zu hoch erscheint, der kann bis 30. November 2023 seinen Versicherer wechseln oder aber beim selben Versicherer das Modell anpassen. Das BAG stellt unter anderem einen Prämienrechner und eine Prämienübersicht bereit, damit die Versicherten vergleichen können. Ausserdem stellt die Behörde Musterbriefe zur Kündigung zur Verfügung. Das BAG empfiehlt übrigens, die Kündigung bis 15. November zu verschicken.

(mit Agenturmaterial)

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