Darum gehts
- Vierfachmörder von Rupperswil erzielt Teilerfolg vor Gericht für freiwillige Therapie
- Psychiater kritisiert Entscheidung und zweifelt an Therapierbarkeit des Täters
- Thomas Nick ermordete 2015 vier Menschen, darunter zwei Jugendliche
Die Geschichte zu einem der kaltblütigsten Morde der jüngeren Schweizer Geschichte ist seit kurzem um ein Kapitel reicher. Der verurteilte Vierfachmörder von Rupperswil AG, Thomas Nick (42), erzielte vor dem Aargauer Verwaltungsgericht einen Teilerfolg. Zehn Jahre nach der Tat und sieben Jahre nach seiner Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung, muss der Kanton nochmals über die Bücher und soll ihm eine freiwillige Therapie gewähren. Der forensische Psychiater Thomas Knecht (66) kritisiert das scharf: «Wunder passieren in diesem Bereich nicht.»
Nick hatte im Dezember 2015 in Rupperswil eine Mutter aus seiner Nachbarschaft (†48), ihre Söhne (†19 und †13) und die Freundin des älteren Sohnes (†21) brutal ermordet. Den jüngsten Sohn, zwang er zuvor zu sexuellen Handlungen. Nach den Morden versuchte er das Haus der Opfer in Brand zu stecken. Die Behörden kamen ihm, Monate später, dank seiner Internettätigkeiten auf die Schliche.
Täter will Therapie
Dass Nick auf eine Therapie pocht, ist nichts Neues. Bereits 2019 blitze Nick mit der Forderung für eine ambulante Therapie bei Bundesgericht ab. Eine Therapie wäre die einzige Chance, für ihn jemals wieder freizukommen.
Vor dem Aargauer Verwaltungsgericht erzielte Nick jetzt aber einen Teilerfolg. Der Kanton müsse, laut Urteil den Prüfungsprozess abschliessen, den dieser vor Jahren wegen Untherapierbarkeit abgebrochen hatte. Erst danach soll entschieden werden, wie es weitergeht.
Die «ordentliche Verwahrung» ist eine besonders strenge Form des Freiheitsentzugs für Personen, die schwere Verbrechen begangen haben und als weiterhin gefährlich gelten. Sie ist im Strafgesetzbuch geregelt und wird angeordnet, wenn erwartet werden muss, dass der Täter erneut schwere Straftaten begeht – etwa Mord, Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung. Ziel ist nicht die Strafe an sich, sondern der Schutz der Öffentlichkeit. Die Verwahrung kann zeitlich unbegrenzt dauern: Eine Entlassung ist nur möglich, wenn Gutachten belegen, dass keine Gefahr mehr besteht. In der Praxis wird die Verwahrung regelmässig überprüft. Anders als bei der «lebenslangen Verwahrung» ist sie theoretisch aufhebbar, falls sich die psychische Verfassung oder das Rückfallrisiko entscheidend bessert. Sie gilt als umstritten, weil sie zwischen Strafvollzug und Sicherungsinternierung steht.
Die «ordentliche Verwahrung» ist eine besonders strenge Form des Freiheitsentzugs für Personen, die schwere Verbrechen begangen haben und als weiterhin gefährlich gelten. Sie ist im Strafgesetzbuch geregelt und wird angeordnet, wenn erwartet werden muss, dass der Täter erneut schwere Straftaten begeht – etwa Mord, Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung. Ziel ist nicht die Strafe an sich, sondern der Schutz der Öffentlichkeit. Die Verwahrung kann zeitlich unbegrenzt dauern: Eine Entlassung ist nur möglich, wenn Gutachten belegen, dass keine Gefahr mehr besteht. In der Praxis wird die Verwahrung regelmässig überprüft. Anders als bei der «lebenslangen Verwahrung» ist sie theoretisch aufhebbar, falls sich die psychische Verfassung oder das Rückfallrisiko entscheidend bessert. Sie gilt als umstritten, weil sie zwischen Strafvollzug und Sicherungsinternierung steht.
Völlig unverständlich für den bekannten Psychiater Thomas Knecht, der grosse Erfahrung im Umgang mit Inhaftierten hat: «Dass er um seine Freiheit kämpft, zeigt, wie kaltblütig er eigentlich ist! Er weiss schon, wie das bei den Angehörigen und in der Öffentlichkeit ankommt. Aber das ist ihm im Grunde egal. Er wittert jetzt seine Chance.»
Als therapierbar stuft Knecht den Vierfachmörder aus seiner persönlichen Erfahrung jedenfalls nicht ein: «Seine Taten sind derart extrem, dass ich da keine Hoffnung für ihn sehe, irgendwann wieder freizukommen. Ich bin auch nicht sicher, ob ein Gutachter diese Verantwortung übernehmen möchte und ihn, wenn die Therapie in fünf Jahren angeschlagen hätte, freilassen möchte.» Knecht ist überrascht, dass dieser Faktor bei Nick überhaupt zur Diskussion stehe. Nick sei «gescheit», aber immer noch hochgefährlich. In einer Psychotherapie bestünde die Gefahr, dass er den Gutachter «um den Finger wickeln könne».
«Nicht therapierbar»
Man könne die Gewohnheiten eines Menschen verändern: «Aber nicht seine irregeleiteten Sexual- und Gewaltveranlagungen heilen. Wunder passieren in diesem Bereich einfach keine!» Er selbst kenne aus seiner eigenen Erfahrung lediglich einen Fall, bei dem ein Verwahrter wieder freikam: «Das war ein Gewohnheitsverbrecher und kein Mehrfachmörder.»
Es gibt aber ähnliche Beispiele aus der Schweizer Kriminalgeschichte. Günther Tschanun (1941–2015), Chef der Zürcher Baupolizei, ermordete im Jahr 1986 vier seiner Mitarbeiter, weil diese sich gegen ihn gewandt hätten. Nach 14 Jahren kam er wegen guter Führung aus dem Knast und verbrachte sein restliches Leben unter neuem Namen und ohne weitere Vorkommnisse im Tessin, bis er im Februar 2015 an den Folgen eines Velounfalls starb.
Inwiefern Thomas Nick therapierbar ist und ob er jemals wieder freikommen könnte, müssen die Behörden nach dem aufsehenerregenden Urteil jetzt final abklären.