Wolf
Grünes Licht für die Regulierung des Wolfsrudels im Unterengadin

Im Unterengadin dürfen zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels «Clemgia» erlegt werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dem Gesuch aus Chur stattgegeben. Zudem darf zwischen Flims und Trin (GR) ein Einzelwolf, der ein Kalb angegriffen hat, geschossen werden.
Publiziert: 23.10.2025 um 17:28 Uhr
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Aktualisiert: 23.10.2025 um 17:31 Uhr
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Zwei Drittel der Wolfsjungen des Rudels "Clemgia" im Unterengadin dürfen erlegt werden. (Symbolbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die beiden Entscheide wurden am Donnerstag auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden publiziert. Vor rund zwei Wochen wurde die Anwesenheit eines zweiten Rudels im Unterengadin bestätigt. Die Wölfe sollen sich südlich des Inns bewegen. Die Abschüsse können von den Wildhütern bis Ende Januar nächsten Jahres durchgeführt werden.

Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität hat zudem den Abschuss eines Einzelwolfs beschlossen, der auf dem Gebiet der Gemeinde Flims Schäden verursacht hat. Gemäss dem Departement wurde in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober ein zwei Wochen altes Kalb tödlich verletzt. Das Tier befand sich mit seiner Mutter auf einer zwei Hektar grossen, eingezäunten Weide.

Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung darf ein Kanton einzelne Wölfe schiessen, wenn sie innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen töten beziehungsweise wenn sie ein Rind oder ein Pferd töten oder schwer verletzen.

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