Erfolg für die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Bündnerland! Am 28. April haben die Beamte in Castasegna bei einem 72-jährigen Ukrainer zwei russische Offiziers-Dolche und einen 30 Zentimeter langen Walrosszahn sichergestellt. Das schreibt die EZV in einer Mitteilung.
Analysen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben ergeben, dass es sich beim sichergestellten Walrosszahn um ein echtes Exemplar handelt. Wie bei Elefanten, bestehen auch bei Walrössern die Zähne aus Elfenbein und sind gemäss dem CITES-Artenschutzabkommen geschützt. Sie sind demnach bewilligungs- und kontrollpflichtig.
Busse für Mann
Der Ukrainer wollte von Italien in die Schweiz einreisen. Die beiden Waffen mit einer Klingenlänge von je 21 Zentimetern dürfen gemäss Schweizer Waffengesetz ebenfalls nicht eingeführt werden.
Die Dolche wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft Graubünden beschlagnahmt, der Walrosszahn wurde dem BLV übergeben. Wegen Verletzung der Einfuhrbestimmungen wurde der Mann gebüsst. (man)