Die Mindestbesoldungssätze sollen dem Ostschweizer Mittel angepasst werden. Zudem werden im Kindergarten die Löhne an diejenigen in der Primarschule angeglichen. Die Regierung rechnet mit finanziellen Auswirkungen für die Schulträgerschaften und die Gemeinden.
Gleichzeitig beteiligt sich der Kanton aber durch eine Erhöhung der Schulpauschale an jenen Mehrausgaben der Gemeinden, die nicht mittels spezifischen Kantonsbeiträgen abgegolten werden. Nebst der Anhebung der Mindestbesoldung bei Lehrpersonen geht es um eine Altersentlastung auch bei Teilzeitanstellungen sowie um die Reduktion des Unterrichtspensums auf der Kindergartenstufe.
Vorgesehen ist zudem die Einführung eines Kindergartenobligatoriums. Mit diesen Massnahmen soll das Schulgesetz nach der Totalrevision von 2012 den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Der Grosse Rat wird in der Dezembersession darüber befinden.