Rechtsanwältin klärt auf
Pornos am Arbeitsplatz – darf man das?

Ein Porno im Mitarbeiterraum hat Minnas G. (30) seinen Job gekostet. Er findet die Kündigung unfair. Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, welche Filmchen wo und wann erlaubt sind.
Publiziert: 15.01.2020 um 18:37 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2020 um 08:28 Uhr
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Minnas G. (30) aus Chur GR arbeite bei den Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB). Ihm wurde gekündigt, weil er im Geschäft Pornos schaute.
Foto: Anian Heierli
Anastasia Mamonova

Minnas G.* (30) genehmigt sich vor Arbeitsbeginn bei den Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB) ein Schmuddelfilmchen und wird kurz darauf fristlos gekündigt. Pornos bei der Arbeit gehen gar nicht, findet sein Arbeitgeber. Zumal er diesbezüglich offenbar schon mehrfach verwarnt wurde.

Für den Bündner unverständlich. Denn: Seine Hose sei zu gewesen, und er habe den Porno auf seinem privaten Tablet vor Betriebsbeginn geschaut. Das Problem: Eine Mitarbeiterin soll ihn dabei gesehen und dann gemeldet haben.

BLICK hat Rechtsanwältin Sarah Schläppi gefragt, wer im Recht ist.

Darf man Pornos während der Arbeitszeit schauen?
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, während der ganzen Arbeitszeit am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber tätig zu sein. Pornos schauen ist eine private Tätigkeit und keine Tätigkeit für den Arbeitgeber. Während der Arbeitszeit Pornos schauen ist also grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht lautlos. Dabei spielt es keine Rolle, ob man währenddessen selbst sexuelle Handlungen ausübt oder nicht.

Darf man Pornos auf Arbeitsgeräten schauen?
Die Arbeitsgeräte werden dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, um die aufgetragene Arbeit auszuführen. Sie stehen grundsätzlich nicht zum privaten Gebrauch zur Verfügung. Also darf man auf Arbeitsgeräten während und auch vor und nach der Arbeitszeit keine Pornos schauen.

Darf man während der Pausen oder vor Arbeitsbeginn auf privaten Geräten Pornos schauen?
Vor und nach der Arbeitszeit kann man grundsätzlich auf privaten Geräten Pornos konsumieren, auch wenn man sich noch auf dem Firmengelände befindet. Unzulässig wären nur verbotene Pornos.

Was muss beachtet werden?
Man darf durch den Konsum niemanden stören oder belästigen.

Darf dem Mann fristlos gekündet werden?
Für eine fristlose Entlassung braucht es gute Gründe. Aber es benötigt keinen expliziten Porno-Passus im Personalreglement. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass eine private Internetbenutzung (zum Pornoschauen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit) eine fristlose Entlassung ohne vorgängige Verwarnung nicht rechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer nur wenige Male Sexseiten angeschaut hat.

Damit die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, muss der Arbeitgeber beweisen können, dass der Arbeitnehmer in erheblichem Umfang am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit Pornos geschaut hat. Hierbei kommt es primär auf die Quantität drauf an und nicht, ob sich jemand belästigt fühlt. Der Arbeitgeber muss diese beweisen, was in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten führt.

Darf man während der Arbeitszeit private SMS verschicken oder Anrufe tätigen?

Ja, ausnahmsweise darf man das. Der Arbeitgeber entscheidet, was der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu tun und zu lassen hat. Er darf private SMS oder telefonieren während der Arbeitszeit verbieten. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Arbeitnehmer dürfen dringende, unaufschiebbare private Angelegenheiten auch während der Arbeitszeit erledigen. Daraus folgt, dass Arbeitnehmer für Notfälle erreichbar sein müssen. Während der Pausen darf der Arbeitgeber die Nutzung von privaten Handys nicht verbieten.

Darf man sich auf sozialen Medien aufhalten?
Ausserhalb der Arbeitszeit kann man sich problemlos auf sozialen Medien aufhalten. Jedoch sollte man dies auf einem privaten Gerät tun. Die Arbeitsgeräte dürfen grundsätzlich nur für die Verrichtung der Arbeit benutzt werden und nicht zum privaten Zeitvertreib.

Während der Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Während der Arbeitszeit darf man sich nicht in den sozialen Medien aufhalten, ausser es gehört zum Job oder es wird vom Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt.

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