Die Abstimmenden sollen über einen Verpflichtungskredit von 38 Millionen Franken entscheiden und über eine Haftungsübernahme von 20 Millionen Franken für die Erneuerung der Infrastruktur des Regionalflughafens Samedan im Engadin.
«Gemäss Artikel 34 der Schweizerischen Bundesverfassung über politische Rechte müssen die Behörden sicherstellen, dass das Stimmbüchlein vollständig, unparteiisch und für die Stimmbürger verständlich ist. Dies ist nicht der Fall, da die Unterlagen unzureichend sind», erklärte Cornel Widmer vom Kontrollorgan der Infra gegenüber Keystone-SDA. Die Infra ist die Eigentümerin der Infrastruktur des Regionalflughafens. Das sogenannte Kontrollorgan ist für die Rechnungs- und Geschäftsprüfung der Infra zuständig.
Der S-chanfer ist der Meinung, dass seine Rechte als Stimmbürger verletzt würden. Er fordert deshalb, die Abstimmung vom 17. August abzusagen. Sollte sie trotzdem stattfinden, dann müsse sie anschliessend annulliert werden, fordert er. Seine 18-seitige Stimmrechtsbeschwerde soll am (heutigen) Mittwoch beim Bündner Obergericht in Chur eingereicht werden.