Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse an Schulen und Institutionen, die sich an den Schultestungen beteiligen, wird aufgehoben. Das meldet die Bündner Kantonsregierung in einer Mitteilung. Die Regierung begründet den Beschluss mit den positiven Erfahrungen aus den wöchentlichen Schultestungen.
Mit den wöchentlich stattfindenden Schultestungen stehe ein Instrument zur Verfügung, um rasch Corona-Fälle zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Rund einen Monat nach dem Start dieser flächendeckenden Massnahmen nehmen über 95 Prozent der Bündner Volksschulen an den Schultestungen teil.
Ausgenommen sind Lehrpersonen und Sek-1-Schüler
Am 11. Februar hatte die Bündner Regierung aufgrund der damals schwierigen epidemiologische Lage die Maskenpflicht für Fünft- und Sechstklass-Schülerinnen und -Schüler der Primaschulen eingeführt. Nun hebt sie diese Massnahme auf.
Von der Aufhebung der Maskenpflicht ausgenommen sind Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal. Auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen weiterhin eine Maske tragen. Während der Pause im Freien können jedoch alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule, unabhängig von der Beteiligung der Schule oder Institution an den Schultestungen, die Maske abnehmen, sofern sie mindestens eineinhalb Meter Abstand voneinander haben. (fr)