Sie nehmen das Abo eines Kollegen und fahren auf dessen Kosten Ski. Oder sie sacken auf dem Parkplatz der Bergbahn die Tageskarten früherer Skifahrer ein, die nach Hause gehen. Oder eine Tageskarte wird nach dem ersten Drehkreuz weitergegeben. Ein zweiter Skifahrer kommt so gratis ins Skigebiet.
Obwohl das alles verboten ist – die Abonnemente sind nicht übertragbar – blieb der Betrug bisher meistens ungeahndet. Für die Kontrolle haben die Bergbahnen oft zu wenig Personal. Ausserdem ist dieses für die Beförderung und die Sicherheit der Gäste zuständig.
Im Kampf gegen den Missbrauch setzen die Bergbahnen deshalb nun auf Total-Überwachung. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, werden seit einiger Zeit Ski- und Snowboard-Fahrer beim Drehkreuz zum Skilift fotografiert. Verglichen werden die Porträts der Abo-Benutzer zu einem späteren Zeitpunkt.
Das spart zum einen Personal, zum anderen hilft es, Missbräuche einfacher aufzudecken. So spricht die Region Arosa/Lenzerheide von jährlich 10 bis 15 Fällen – die Hälfte dank der neuen Foto-Datenbank. Noch weiter geht man im Engadin: Dort werden die Bilder automatisch abgeglichen. Hochmoderne Geräte vergleichen die biometrischen Daten der Abo-Benützer.
Datenschützer schaltete sich ein
Bevor das System jedoch angewandt werden durfte, musste Datenschützer Adrian Lobsiger es absegnen. Er gab grünes Licht, äusserte jedoch auch Bedenken: «Überspitzt gesagt, werden sämtliche Skifahrer einem Generalverdacht unterstellt und Daten auf Vorrat gespeichert, was unter datenschutzrechtlichen Aspekten stets heikel ist.»
Damit der Datenschutz gewahrt bleibt und es im Kampf gegen den Abo-Missbrauch nicht zu anderem Missbrauch kommt, verordnete Lobsiger den Bergbahnen Regeln: Die Fotos dürfen erst gemacht werden, wenn die Bahnkarte länger als drei Tage gültig ist. Nach Ablauf der Karte müssen die Aufnahmen gelöscht werden. Zudem braucht es für die Abo-Besitzer Hinweisschilder beim Drehkreuz.
Regeln, welche die Bergbahnen bisher mehr oder weniger erfüllen. Beim automatischen Abgleich im Engadin warnt jedoch der Datenschützer: «Wir raten davon ab, Gesichtserkennungs-Technologie im Freizeitbereich einzusetzen», sagt sein Sprecher Francis Meier. Ein solcher Automatismus sei ein «unverhältnismässiger Eingriff» in die Persönlichkeit der betroffenen Menschen. (pma)