Ein Asylsuchender ist in Graubünden für einen Angriff auf einen Juden im Sommer 2024 in Davos GR in Abwesenheit zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann war am Donnerstag nicht vor dem Regionalgericht Prättigau/Davos zu seinem Prozess erschienen.
Die Berufung des 24-jährigen Algeriers gilt damit als zurückgezogen. Er wurde daher gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft der Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit oder Religion für schuldig befunden. Der Mann hatte in der Nacht vom 23. August 2024 einen 19-jährigen jüdischen Touristen auf der Promenade in Davos wiederholt ins Gesicht geschlagen.
Zusätzlich zur Gefängnisstrafe muss der Verurteilte 765 Franken Gerichtskosten und 3000 Franken für seinen Pflichtverteidiger bezahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innert zehn Tagen beim Obergericht Graubünden angefochten werden.
Aufenthaltsort unklar
Nach dem Vorfall wurde der Algerier im September 2024 nach Belgien abgeschoben. Sein Aufenthaltsort ist derzeit unklar, wie die Vizepräsidentin des Gerichts bestätigte.
Bei einer so kurzen Strafe werde der Vollzug nicht an den Wohnort verlegt und die gesuchte Person nicht ausgeliefert, erklärte Mathias Fässler, Leiter des Justizvollzugsamtes Graubünden, gegenüber Keystone-SDA. Sobald der Verurteilte wieder die Schweiz betritt und die Polizei ihn findet, wird er zur Verbüssung seiner Strafe nach Graubünden überstellt.
Dasselbe Verfahren gilt für den zweiten Asylbewerber, der denselben jüdischen Touristen angespuckt und dabei wiederholt «free Palestine» gerufen hatte. Er wird weiterhin gesucht.