Euroairport Basel kündigt Neuerung an
Das musst du zum neuen Einreisesystem an Flughäfen wissen

Ab 12. Oktober gilt im Schengen-Raum ein neues Ein- und Ausreisesystem. Der Euroairport Basel kündigt die Übernahme der neuen Regeln an. Was sich ändert – und was das für Reisende bedeutet.
Publiziert: 15:47 Uhr
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Aktualisiert: vor 49 Minuten
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An Flughäfen in 29 europäischen Ländern tritt ein neues Ein- und Ausreisesystem (EES) in Kraft.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

  • Neues Ein- und Ausreisesystem am Euroairport Basel-Mülhausen ab 12. Oktober
  • System erfasst biometrische Daten zur Bekämpfung von Identitätsbetrug und Terrorismus
  • 29 europäische Länder schliessen sich dem EES-System an
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Alexander TerweyStv. Teamlead News-Desk

Ab dem 12. Oktober führt der Euroairport Basel-Mülhausen schrittweise ein neues Ein- und Ausreisesystem (EES) ein. Das teilte der Flughafen am vergangenen Montag mit.

Der Euroairport übernimmt damit ein europaweit und von der Europäischen Union beschlossenes System. Das System gilt aber auch an anderen internationalen Flughäfen im Schengen-Raum, darunter auch Zürich und Genf.

In welchen Ländern wird das EES eingeführt?

Das EES wird in allen EU-Ländern – mit Ausnahme von Zypern und Irland – sowie in den Efta-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen eingeführt. Insgesamt schliessen sich 29 europäische Länder aus dem Schengen-Raum dem System an.

Was ist der Sinn und Zweck des EES?

Das EES soll gemäss Euroairport effizientere Grenzkontrollen ermöglichen. Weil Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen sowie Einreiseverweigerungen in einem System hinterlegt werden.

Langfristig sollen durch automatisierte Grenzkontrollen die Wartezeiten bei der Passkontrolle verkürzt werden.

Durch das Erfassen biometrischer Daten soll auch Identitätsbetrug wirksamer bekämpft werden. Ein weiteres erklärtes Ziel: die bessere Bekämpfung von Terrorismus und schwerer, organisierter Kriminalität.

Personen, die nicht zur Einreise berechtigt sind, sollen schneller identifiziert werden. Genauso Personen, die sich länger als erlaubt in einem Land aufhalten.

Wen betrifft das EES?

Das EES betrifft ausschliesslich Drittstaatenangehörige, also weder Bürger der EU noch Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; Liechtenstein, Island, Norwegen) noch Schweizer Staatsbürger.

Für alle anderen gilt das System, wenn sie entweder ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder für eine Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen über einen Zeitraum von 180 Tagen kein Visum benötigen.

Gemäss Euroairport werden die Daten aus dem Reisedokument (in der Regel der Reisepass) und andere personenbezogene Daten elektronisch erfasst. Das System erkennt, wenn die Person die maximale Aufenthaltsdauer überschreitet. Wird die Einreise verweigert, wird auch das im System erfasst.

Was bedeutet der schrittweise Start des EES?

Das neue Ein- und Ausreisesystem wird über einen Zeitraum von sechs Monaten an den Aussengrenzen eingeführt, wie der Euroairport mitteilt. Ab 10. April 2026 soll es an den Aussengrenzen aller 29 Länder vollständig in Betrieb sein. Biometrische und andere personenbezogene Daten werden bis dahin möglicherweise nicht an jedem Grenzübergang erfasst und im System registriert.

Pässe werden laut Euroairport zunächst weiterhin abgestempelt. Ist das EES vollständig in Betrieb, soll das Abstempeln nur noch in Ausnahmefällen nötig sein.

Wie läuft der Prozess am Flughafen ab?

Drittstaatenangehörige können laut Euroairport zur Registrierung beim Grenzübertritt ein Self-Service-System nutzen. Dort können sie sich selbst registrieren sowie bereits vorhandene Daten überprüfen oder anpassen.

Anschliessend gehts zur Passkontrolle, wo die Daten im Idealfall bereits abgeglichen sowie die Identität und die verbleibende Aufenthaltsdauer bestätigt sind.

Für das EES ist ein biometrischer Pass aber nicht nötig. Diesen brauchts lediglich für das Self-Service-System.

Welche Folgen hat das EES für andere Reisende?

Für die Bürger der 29 teilnehmenden europäischen Länder ändert sich nichts. «EU-Bürgerinnen und -Bürger, Schweizer Reisende sowie Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in der EU oder in der Schweiz können weiterhin wie gewohnt reisen», teilt der Euroairport mit.

Einen kleinen Haken gibt es dennoch. So heisst es weiter: «Während der ersten Wochen kann es insbesondere zu Spitzenzeiten zu längeren Wartezeiten kommen.»

Die Verzögerungen dürften sich aber, weil das System schrittweise eingeführt wird, in Grenzen halten. «Der Euroairport arbeitet eng mit den Behörden zusammen, um den Passagierfluss möglichst effizient zu gestalten.»

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