Theo D. kam in die Schweiz, um seinen Doktor an der ETH Zürich zu machen. Es wäre eine weitere Station im Leben des Musterschülers gewesen. Doch am 18. Februar 2014 tickte der 120-Kilo-Mann aus. Der Informatiker wurde zum irren Dr.Faust.
Die beiden Männer hatten sich zufällig nach dem Ausgang an der Haltestelle Milchbuck getroffen, waren ins Gespräch gekommen. Dann kam es zur Attacke. Über zwanzig Minuten lang prügelte Theo D. auf sein wehrloses Opfer ein. Am Ende lag Dino Kalender einen Monat lang im Koma, musste über die Jahre mehr als zwanzig Operationen über sich ergehen lassen. Noch heute kämpft er mit den Folgen der Attacke.
Wie beim Gotthard-Raser
Zwei Mal stand der Prügel-Deutsche bereits vor Gericht. Zwei Male lautete das Urteil: Knast! Doch Theo D. legte Widerspruch ein. Jetzt liegt der Fall beim Bundesgericht. In der Zwischenzeit lebt der Amok-Akademiker wieder in seiner Heimat, führt ein normales Leben.
Kommt Theo D. am Ende straffrei davon? Die Antwort ist eindeutig: Nein!
«Nach einer rechtskräftigen Verurteilung erlässt die Schweiz einen Vollzugsbefehl. Tritt ein Straftäter seine Strafe nicht an, stellt die Schweiz ein Auslieferungsbegehren», sagt Rechtsanwalt André Kuhn zu BLICK. Wird die Auslieferung verweigert, kann die Schweiz die Vollstreckung der Strafe in Deutschland verlangen. Genau so wie damals beim Gotthard-Raser. Christian R. donnerte mit 200 km/h durch den Gotthardtunnel. Nach langem Hickhack kam er dafür in Deutschland in den Knast.
Heisst für den irren Dr. Faust: Sollte das Bundesgericht eine Gefängnisstrafe verhängen, wird er in seiner Heimat in den Knast wandern. Wie lange das Prozedere aber dauert, ist schwer vorherzusagen. Aber Fakt ist: An seiner Strafe wird Theo D. nicht so einfach herumkommen.
«Endlich ein normales Leben führen»
Gleiches Spiel bei der Genugtuung. Der Prügel-Deutsche wurde dazu verurteilt, seinem Opfer 40'000 Franken Genugtuung zu zahlen. André Kuhn zu BLICK: «Eine rechtskräftig festgesetzte Genugtuung kann man auch im Ausland vollstrecken. Ein Straftäter kann sich also nicht vor der Zahlung einer gerichtlich festgesetzten Genugtuung drücken, in dem er sich ins Ausland absetzt.»
Ein kleiner Wermutstropfen für Dino Kalender. Viel wichtiger für den 26-Jährigen: Endlich mit der Sache abschliessen. «Ich will endlich ein normales Leben führen. Eine Ausbildung machen, arbeiten, eine Freundin finden.»
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