Am 18. Februar 2014 verliert Theo D.* (31) den Verstand. Der ETH-Doktorand prügelt minutenlang auf den ihm unbekannten D. K.* (24) ein. Als das Opfer zu Boden geht, macht D. einfach weiter (BLICK berichtete). Tritt mehrfach gegen den Kopf von K. Zertrümmert ihm sämtliche Gesichtsknochen. Das Profil der Schuhsohle ist noch 24 Stunden später zu erkennen. Motiv? Keines. Ein Alkoholtest ergab, dass D. die Tat mit 1,76 bis 2,53 Promille begangen hatte. Das Opfer liegt einen Monat im Koma, überlebt nur ganz knapp.
Vom Bezirksgericht Zürich wurde Theo D. zu einer Freiheitsstrafen von sieben Jahren verurteilt. Der Fall wird ans Obergericht weitergezogen. Dort sagt D., er sei wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen. Er habe so gut wie keine Erinnerung mehr an den Vorfall und bedauere diesen.
Das Obergericht lässt die Schuldunfähigkeit prüfen, ordnete ein zweites Gutachten an und entlässt den Deutschen auf Kaution. Nach drei Jahren liegt ein Urteil vor, wie «20 Minuten» berichtet. Das Obergericht verurteilt den 31-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Die Strafe wird laut Bericht auf vier Jahre reduziert – unter anderem wegen «schwerstgradig vermindeter Schuldfähigkeit». Zudem muss Theo D. dem Opfer eine Genugtuung von 40'000 Franken zahlen. (vof)
* Namen bekannt