Darum gehts
- Mass-Voll-Chef Nicolas Rimoldi muss sich vor Gericht verantworten
- Juso-Politiker haben ihn wegen Drohung, Nötigung und Verleumdung angezeigt
- Die Staatsanwaltschaft wollte eines der Verfahren zuerst einstellen
Gleich zweimal muss Mass-Voll-Chef Nicolas Rimoldi in den nächsten Monaten vor Gericht antraben. Die Berner Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen Drohung und Nötigung an, die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung.
In beiden Kantonen hatten Politikerinnen und Politiker der Juso den Corona-Skeptiker angezeigt. Charlotte Günther, Co-Präsidentin der Juso Stadt Bern, ging juristisch gegen Rimoldi vor, nachdem dieser den Jungsozialisten gedroht hatte. Im Hinblick auf eine Anti-Mass-Voll-Demo der Juso schrieb Rimoldi auf der Plattform Telegram: «Sollten sie Grenzen überschreiten, landen sie in der Notaufnahme.»
Staatsanwältin fordert Freispruch
In der Anklageschrift, die Blick vorliegt, kommt die Berner Staatsanwaltschaft zum Schluss: «Mit diesen Posts versetzte Nicolas Rimoldi Charlotte Günther als Mitglied und Co-Präsidentin der Jungsozialist*innen der Stadt Bern [...] wissentlich und willentlich in Angst und Schrecken.»
Die Anklage ist eine Kehrtwende: Noch Mitte Januar stellte die Staatsanwaltschaft in Aussicht, das Verfahren gegen Rimoldi einzustellen. In einer Verfügung schrieb die Staatsanwältin: «Geschmacksverirrte Scherze sind straflos.» Nun klagt sie den Mass-Voll-Anführer zwar an, beantragt aber zugleich einen Freispruch. Das Bundesgericht gibt vor, im Zweifel Anklage zu erheben – «in dubio pro duriore», im Zweifel für das Härtere.
Als Faschist beschimpft
Auch in Zürich kommt es zum einen Prozess gegen Rimoldi. Der ehemalige Juso-Präsident und SP-Kantonsrat Nicola Siegrist hat ihn wegen Verleumdung angezeigt. Dies nachdem der Mass-Voll-Anführer ihn auf der Plattform X als Faschisten, Terroristen und Verfassungsfeind bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken und eine Busse von 300 Franken.
Rimoldis Anwalt Markus Zollinger sieht dem Prozess gelassen entgegen. «Wer austeilt, muss einstecken können», sagt er. Die beiden Nicolas würden sich «harte politische Gefechte» liefern – doch nur einer greife jetzt zum Strafrecht.