Ein Satz reicht
Strafbefehl erhalten – was kann ich tun?

Ich habe einen Strafbefehl wegen zu schnellen Fahrens bekommen. Ich bin nicht einverstanden damit. Muss ich einen Anwalt nehmen?
Publiziert: 23.05.2025 um 16:26 Uhr
|
Aktualisiert: 23.05.2025 um 16:29 Uhr
Gegen Strafbefehle kann man sich wehren. (Symbolbild)
Foto: Sandro Zulian

Darum gehts

  • Wie schnell man handeln muss
  • Eine Einsprache hat in der Regel keine negativen finanziellen Folgen
  • Ein Strafbefehl kann zur Anklage führen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
nicole_muller_1.jpg
Nicole Müller
Beobachter

Erheben Sie Einsprache. Sie müssen sie nicht begründen, Sie können einfach schreiben: «Ich bin nicht einverstanden.». Senden Sie das Schreiben eingeschrieben – damit Sie beweisen können, dass Sie es innerhalb von zehn Tagen abgeschickt haben.

Diese Frist ist sehr kurz. Deshalb gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich einfach zu wehren: vorsorglich, ohne Begründung und zumindest vorläufig ohne Kostenfolgen. Wenn man keine Einsprache erhebt, wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Jetzt dürfen Sie aber nicht einfach zuwarten, sondern sollten sich juristisch beraten lassen. Zum Beispiel als Beobachter-Abonnentin oder ‑Abonnent beim Beratungszentrum. Die Frage ist:

  • Wie stehen Ihre Chancen im Strafverfahren?
  • Welche Beweise gibt es?
  • Stimmt der Sachverhalt im Strafbefehl, oder waren Sie zum Beispiel gar nicht vor Ort?

Vielleicht rät Ihnen die juristische Fachperson, eine Strafverteidigerin zu nehmen. Falls die Prognose jedoch klar schlecht ausfällt, können Sie die Einsprache immer noch zurückziehen. Grundsätzlich sogar bis in der Gerichtsverhandlung – es gibt allerdings Ausnahmen. Kosten müssen Sie nicht fürchten.

Das passiert nach der Einsprache

Die Staatsanwaltschaft hat im Prinzip drei Möglichkeiten, zu reagieren:

  • Sie kann das Verfahren einstellen, also alles abblasen – die beste Variante für Sie.
  • Oder sie erlässt einen neuen Strafbefehl – dagegen kann man auch wieder Einsprache erheben.
  • Oder die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage beim erstinstanzlichen Gericht.

Falls die Sache vor Gericht landet, muss es Sie und Zeugen befragen und, wenn nötig, weitere Untersuchungen anordnen. Und dann entscheiden: Ist ohne Zweifel bewiesen, dass Sie schuld sind?

Wenn das Gericht Sie verurteilt, müssen Sie grundsätzlich die Kosten der Untersuchung, aber auch die des noch teureren Gerichtsverfahrens tragen. Darum ist es so wichtig, dass Sie Ihre Chancen abklären lassen.

Der Fehlbefehl

Seit 2022 verleiht der Beobachter den Fehlbefehl, um auf Missstände im Strafbefehlsverfahren hinzuweisen. Der Negativpreis soll Behörden und Gesetzgeber motivieren, die gesetzlichen Grundlagen des Strafverfahrens gerechter zu machen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können mit Hilfe von Strafbefehlen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aussprechen. Dieses Verfahren weist zahlreiche rechtsstaatliche Mängel auf. Der Fehlbefehl wird jährlich von einer unabhängigen Jury aus Expertinnen und Experten vergeben.

Eingereicht werden kann der Strafbefehl via fehlbefehl@beobachter.ch

Seit 2022 verleiht der Beobachter den Fehlbefehl, um auf Missstände im Strafbefehlsverfahren hinzuweisen. Der Negativpreis soll Behörden und Gesetzgeber motivieren, die gesetzlichen Grundlagen des Strafverfahrens gerechter zu machen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können mit Hilfe von Strafbefehlen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aussprechen. Dieses Verfahren weist zahlreiche rechtsstaatliche Mängel auf. Der Fehlbefehl wird jährlich von einer unabhängigen Jury aus Expertinnen und Experten vergeben.

Eingereicht werden kann der Strafbefehl via fehlbefehl@beobachter.ch

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?