Darum gehts
- Post bringt Sonderbriefmarke mit Giacometti-Skulptur raus
- Gestaltet wurde diese von einer kürzlich zu Haft verurteilten Engadiner Künstlerin
- Sie betrog einen Mann aus der Königsfamilie von Bahrain um 325'000 Franken
Die ganze Welt kennt Alberto Giacomettis überschlanke Skulpturen. Seit Donnerstag prangt die berühmteste von ihnen auf einer Sonderbriefmarke der Post: der «Homme qui marche», der gehende Mann. Die Marke sei «ein passendes Geschenk» zum 125. Geburtstag des Schweizer Künstlers, so die Post. Unerwähnt bleibt: Gestaltet wurde sie von einer verurteilten Betrügerin.
Hinter der Briefmarke steht die Engadiner Künstlerin und Kuratorin C.G.*, die Mitte Januar vom Bundesgericht wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs verurteilt wurde. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon ein Jahr unbedingt. Und einen Landesverweis für fünf Jahre.
Auftritt im Kunsthaus Zürich
Bis jetzt hat die Kuratorin ihre Strafe offensichtlich nicht angetreten. Am Mittwoch liess sie sich im Zürcher Kunsthaus feiern, wo die Giacometti-Briefmarke lanciert wurde. Knapp zehn Monate arbeitete G. zusammen mit der Post an dem Werk. Es sei «ein Objekt, das alle berühren soll», sagte sie – «ein kleines, volksnahes und erschwingliches Kunstwerk».
Die dunkle Seite der Wahlengadinerin mit deutschem Pass ist in mehreren Gerichtsurteilen dokumentiert. Demnach betrog sie einen Royal aus der Königsfamilie Bahrains um mindestens 325’000 Franken. «20 Minuten» und der «Beobachter» berichteten über den Fall.
Luxushotels und teure Restaurants
Die beiden lernten sich am WEF 2016 kennen. Laut G. entstand etwas zwischen Freundschaft und Geschäftsbeziehung. Die Kuratorin begleitete den Adligen auf Reisen und erledigte Aufgaben für ihn. Sie buchte Hotels in St. Moritz GR, Flüge nach Abu Dhabi und Besuche in teuren Restaurants. Dafür gab er ihr seine Kreditkartennummer.
Bald darauf begann G., die Karte des Bahrainers auch für private Zwecke zu nutzen. Zwischen dem 22. März 2018 und dem 25. August 2020 tätigte sie rund 1600 Transaktionen für Möbel, alkoholische Getränke, Kleider, Abonnements oder Ferien. Insgesamt verprasste sie mutmasslich über 700’000 Franken.
Haben Sie Hinweise zu brisanten Geschichten? Schreiben Sie uns: recherche@ringier.ch
Haben Sie Hinweise zu brisanten Geschichten? Schreiben Sie uns: recherche@ringier.ch
Der Royal stellte Strafanzeige. G. gab alles zu. Zur Verteidigung sagte sie, sie hätte davon ausgehen dürfen, dass der Mann mit ihren Bezügen einverstanden gewesen sei. Zudem hätte er sie für ihre Arbeit mit 20'000 Euro entlöhnen wollen. Sie hätte das Geld aber nie erhalten und deshalb die Kreditkarte genutzt. Laut Bundesgericht glaubte die Künstlerin, «ein Leben in Luxus würde ihr zustehen».
Verurteilt trotz Herzchen-Emoji
Die Gerichte sahen das anders. Sowohl das Obergericht des Kantons Graubünden als auch das Bundesgericht erachteten ungerechtfertigte Ausgaben in der Höhe von mindestens 325’000 Franken als erwiesen – und verurteilten die Frau.
G. zahlte ihre Schulden teilweise zurück. Gemäss Bundesgericht ist das ein Beleg dafür, dass der Mann ihr keinen finanziellen Freipass gegeben hatte. Auch wenn er einmal mit einem Herzchen-Emoji auf eine Abbuchung reagierte.
Die Engadiner Kuratorin war bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Wusste die Post von alledem, als sie die Giacometti-Briefmarke von G. gestalten liess? Nein, beteuert der Bundesbetrieb und betont: Ideengeberinnen wie G. hätten bei der Entstehung einer solchen Sondermarke zu keiner Zeit ein Mandat von der Post und werden auch in keiner Form von der Post finanziell entschädigt.
Auftritt in SRF-«Tagesschau»
Die Anwältin von G., Claudia Nievergelt, beklagt sich gegenüber Blick über das Strafverfahren. Es sei stossend, dass der Privatkläger aus Bahrain selbst nicht persönlich daran teilgenommen hätte. Er wurde zwar zweimal vorgeladen, erschien aber nicht.
Nach dem Urteil des Bundesgerichts geht die Akte C.G. nun zurück an die kantonalen Vollzugsbehörden. Diese räumen der Initiantin der Giacometti-Marke eine Frist ein, um ihre Strafe anzutreten. Zwischen Urteil und Haftantritt kann daher eine gewisse Zeit vergehen. Das erklärt, warum G. am Mittwoch im Kunsthaus auftreten und am Donnerstag bereitwillig der SRF-«Tagesschau» Auskunft geben konnte.
* Name bekannt