Zahntechniker Roman D.* (54) aus Biel BE fuhrwerkte als Zahnarzt im Mund von Patienten herum. Wegen schwerer Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung kam er deshalb im März 2016 vor das Regionalgericht in Biel. Roman D.* wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt (BLICK berichtete). Auch des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und weiterer Delikte sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland den Mann schuldig.
Weil er sich in seinem Treiben weder von Praxisschliessungen noch Untersuchungshaft habe bremsen lassen, liess das Gericht nach dem Urteil den Mann gleich in Haft nehmen. Das Bundesgericht bestätigte diese Sicherheitshaft in einem Urteil vom November letzten Jahres.
Keine notwendige Ausbildung
D. hat das Urteil angefochten und steht deshalb heute erneut vor Gericht.
Der Zahntechniker nahm laut dem erstinstanzlichen Bieler Gericht in den Jahren 2006 bis 2015 zahnmedizinische Behandlungen vor, ohne über die notwendige Ausbildung dafür zu besitzen. Das Bieler Gericht kam zum Schluss, der falsche Zahnarzt habe Patienten beispielsweise unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt.
Etliche Personen mussten sich nach diesen Behandlungen teuren und schmerzhaften Nachbehandlungen unterziehen, wie sie vor einem Jahr vor Gericht erzählten.
Um die Berufung des Zahntechnikers kümmert sich die zweite Strafkammer des bernischen Obergerichts. Sie will das Urteil in diesem Fall am kommenden Freitagnachmittag bekanntgeben. (SDA/stj)