Gelder für private Zwecke ausgegeben
Ex-Finanzverwalter von Berner Gemeinde angeklagt

Ein Ex-Finanzverwalter der Gemeinde Vechigen steht wegen Betrugs vor Gericht. Der 68-Jährige soll bis 2022 vier Millionen Franken unterschlagen haben, um private Börsengeschäfte zu finanzieren.
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Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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  • Ehemaliger Finanzverwalter von Vechigen BE wegen Betrug angeklagt, Taten 2011–2022
  • Schaden beläuft sich auf vier Millionen Franken, geständiger Beschuldigter
  • Verfahren vor April 2011 eingestellt wegen Verjährung
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Janine EnderliRedaktorin News

Nach umfangreichen Ermittlungen hat die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte gegen den ehemaligen Finanzverwalter der Einwohnergemeinde Vechigen BE Anklage wegen gewerbsmässigem Betrug, evtl. ungetreuer Amtsführung, mehrfachem betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und mehrfacher Urkundenfälschung beim Wirtschaftsstrafgericht erhoben.

Aufgrund von Hinweisen zu betrügerischem Verhalten hatte die Einwohnergemeinde Vechigen den Beschuldigten im August 2022 bei der Kantonspolizei Bern angezeigt, woraufhin die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte eine Strafuntersuchung eröffnete und in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bern umfangreiche Ermittlungen tätigte.

Dem 68-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Funktion als ehemaliger Finanzverwalter der Einwohnergemeinde Vechigen in den Jahren 2011 bis 2022 Darlehensverträge abgeschlossen zu haben, wobei er hierfür teilweise Unterschriften und Dokumente fälschte und vortäuschte, im Namen der Einwohnergemeinde Vechigen zu handeln.

Geld für private Zwecke ausgegeben

Ebenfalls soll sich der Beschuldigte unerlaubt Zugang zum Onlinebanking der Einwohnergemeinde Vechigen verschafft haben. Der offene Schaden beläuft sich gemäss den Ermittlungen auf vier Millionen Schweizer Franken.

Der geständige Beschuldigte verwendete die deliktisch erlangten Vermögenswerte einerseits zur Finanzierung privater Börsengeschäfte und andererseits zur Tilgung jener Vermögensschäden, die er durch seine vorangegangenen strafbaren Handlungen selbst verursacht hatte.

In Bezug auf sämtliche Handlungen, die vor April 2011 stattgefunden haben, stellte die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte das Verfahren aufgrund des Verjährungseintritts ein.

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