Blausee-Krimi um tote Fische
Die unrühmliche Wende eines Skandals

Seit fünf Jahren beschäftigt der Fall um die toten Fische im Blausee die Justiz. Jetzt hat die Berner Staatsanwaltschaft ein zentrales Verfahren eingestellt. Die Wasserproben würden zu wenig Gift nachweisen. Ein Beschuldigter wird entschädigt.
Publiziert: 12:09 Uhr
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Instagram-Spot und Zankapfel: Der malerische Blausee im Kandertal.
Foto: IMAGO
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Der Fall brachte unzählige Gerichtsverfahren, Streitigkeiten bis auf höchster Ebene und einen Journalistenpreis hervor. In der Causa Blausee geht es um das schöne Gewässer im Berner Oberland, in dem 2017 ein Massensterben der Zuchtforellen auftrat. Die illustren Besitzer des Anwesens, Swiss-Economic-Forum-Gründer Stefan Linder (65), Globetrotter-Patron André Lüthi (65) und Ex-Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand (62), machten rasch den oberhalb im Steinbruch Mitholz entsorgten Schutt als Ursache aus – die Deponie gehört dem Baustoffkonzern Vigier, beim Material handelt es sich unter anderem um Gleisaushub des Bahnunternehmens BLS.

Als das Eigentümertrio 2020 seine Erkenntnisse publik machte, leitete die Staatsanwaltschaft Bern am 8. Juni in jenem Jahr ein Verfahren ein. Am 27. Juli 2020 reichte die Blausee AG Strafanzeige gegen unbekannt ein. Der Verdacht: Vergehen gegen Gewässerschutzgesetz, Umweltschutz- und Abfallgesetz.

Ein Konflikt vor dem Richter, in der Politik und in den Medien 

Die Tamedia-Zeitungen und die SRF-«Rundschau» berichteten als Erste über den Fall, der schnell zum Umweltskandal der Extraklasse erhoben wurde, befeuert vom umtriebigen Mitbesitzer Stefan Linder, der sich mit zahlreichen Akteuren anlegte: von der Berner Verwaltung über die involvierten Baufirmen und den öffentlichen Verkehr bis zu einzelnen Camionneuren. Mit dem Resultat, dass sich in den letzten fünf Jahren ein Geflecht aus Konflikten entspann, das vor dem Richter, in der Politik und in den Medien ausgetragen wurde.

Die Frage lautete: Wer trägt Schuld an den toten Forellen? Von dieser Antwort sollte alles Weitere abhängen, sowohl die politische Aufarbeitung als auch die Zivilforderungen der Blausee-Besitzer. Klärung bringen sollte unter anderem das Verfahren vom 8. Juni 2020.

30'957 Franken für den BLS-Mitarbeiter 

Jetzt liegt ein Entscheid vor, und er fiel nicht im Sinn der Blausee-Besitzer und der sie begleitenden Medien aus. Die Staatsanwaltschaft stellt ihr Verfahren nach fünf Jahren ein. In der Verfügung vom 25. August, die Blick vorliegt, argumentieren die Strafverfolger, dass sich der Tatverdacht gegen die möglichen beschuldigten BLS-Mitarbeiter «nach durchgeführter umfassender Untersuchung» nicht in einem «für eine Anklage hinreichenden Ausmass» konkretisiert habe. Anders als durch die Medien zunächst kolportiert, sei «nicht davon auszugehen», dass es sich beim deponierten Material «tatsächlich um ‹Sonderabfall› handelt».

Dem Mann wird eine Entschädigung von 30’957 Franken zugesprochen. Dieser habe «weder objektiv noch subjektiv, vorsätzlich oder fahrlässig einen Straftatbestand des Umweltschutzgesetzes erfüllt», weswegen das Verfahren einzustellen sei.

Keine «relevante Verschmutzung» des Wassers

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Wasserproben des kantonalen Amts für Wasser und Abfall im Steinbruchareal keine «relevante Verschmutzung von Grund- oder Oberflächenwasser» ergeben habe, wegen der man die BLS belangen könne. Ebenso hätten die Untersuchungen «keinerlei Anhaltspunkte zutage gefördert», die darauf hindeuten würden, dass die BLS Abfälle falsch deklariert habe, wie ihre Widersacher behaupten.

Für Linder, Lüthi und Hildebrand ist das Verdikt ein Rückschlag. Bisherige Bilanz aus ihrem Kampf für Gerechtigkeit sind ein paar verurteilte Trucker. Nun bleibt noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung einzureichen, womit das Geschäft in die nächste Instanz gehen würde.

Die Besitzer teilen auf Anfrage mit, man könne sich nicht äussern, da man in dieser Angelegenheit nicht Partei sei. Relevant sei für die Blausee-Besitzer ein anderes Verfahren. Parallel haben sie eine Sieben-Millionen-Klage gegen die BLS eingereicht. Wie es nach diesem Verdikt nun um die Forderung steht, bleibt abzuwarten.

Aufatmen kann der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus (59), der als Bau- und Verkehrsdirektion für das Dossier zuständig ist und von Linder und Co. sein Fett wegbekam. Er tritt bei den Wahlen 2026 nicht mehr an und kann nun unbelastet in den Herbst seiner Politkarriere steuern.

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